Russland hat das neue Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) im Fall des Kremlkritikers Michail Chodorkowski «mit Genugtuung» aufgenommen. Dies sagte der russische Vertreter beim EGMR, Andrej Fjodorow.
Die Richter beurteilten den umstrittenen erste Prozess gegen Chodorkowski als nicht politisch motiviert. Ein Verstoss gegen Artikel 18 der Europäischen Menschenrechtskonvention sei nicht festzustellen, entschied das Gericht am Donnerstag in Strassburg.
Allerdings sahen die Richter mehrere Rechtsverletzungen in dem international kritisierten Verfahren als erwiesen an. Nicht gerechtfertigt sei etwa die Haft Chodorkowskis und dessen Partner Platon Lebedews in sibirischen Gefangenenlagern.
Die Richter sprachen dem seit 2003 inhaftierten Ex-Ölmagnaten eine Entschädigung in Höhe von 10’000 Euro zu. Die Anwältin von Chodorkowski, Karinna Moskalenko, bewertete das Urteil als Beleg dafür, dass ihr Mandant keinen fairen Prozess bekommen habe. Grundrechte seien massiv verletzt worden.
Menschenrechtler empört
Menschenrechtler in Russland reagierten empört. «Das Urteil ist nicht nur mild, sondern auch feige», sagte die bekannte russische Aktivistin Ljudmila Alexejewa der Agentur Interfax.
Bereits 2011 hatte der EGMR im Fall von Chodorkowskis Festnahme ähnlich geurteilt und das harte Vorgehen Russlands insgesamt als rechtens angesehen. Allerdings wurden auch damals einige Grundrechtsverletzungen festgestellt.
Chodorkowski war wegen Öldiebstahls und anderer Vorwürfe in zwei Prozessen zu einer Gesamtstrafe von 13 Jahren Lagerhaft verurteilt worden.