Der Mann, der für eine Frau und deren Tochter einen Schlächter gesucht hatte, ist vom Winterthurer Bezirksgericht zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt worden. Wahrscheinlich hatte der bekennende Sadist das Internet-Inserat für seinen Lustgewinn geschaltet.
Die Strafe wegen versuchter Anstiftung zu vorsätzlicher Tötung, mehrfacher Gewaltdarstellung und Pornografie wurde ohne Bewährung ausgesprochen. Der Schweizer muss zudem eine Therapie machen und dem Opfer 10’000 Franken Genugtuung zahlen. Sein Anwalt, der einen Freispruch gefordert hatte, meldete noch im Gerichtssaal Berufung an.
Der Staatsanwalt beurteilte die Strafe in einer ersten Reaktion als „relativ niedrig“, will aber erst das schriftliche Urteil abwarten, bevor er über einen allfälligen Weiterzug entscheidet. Er hatte für den Sadisten 17 Jahre Freiheitsstrafe gefordert.
Sadismus nicht nur auf sexueller Ebene
Weshalb der Mann eine 27-jährige Bekannte und deren 12-jährige Tochter zur Schlachtung ausschrieb, ist nicht klar. Das Gericht nimmt an, dass er Aggressionen abbauen wollte und gleichzeitig die Macht über ein anderes Leben genoss. Sein Sadismus habe längst nicht mehr nur auf sexueller Ebene stattgefunden, sagte der Richter.
Der ehemalige Angestellte der Winterthurer Stadtverwaltung gehört seit Jahrzehnten der SM-Szene an. Bevor er im Oktober 2010 verhaftet wurde, quälte der „strenge Herr“ in seiner Freizeit gerne „Sklavinnen“, die er im Internet suchte und auch fand.
Im August 2010 schaltete er in einem SM-Forum ein Inserat auf, in dem er im Namen seiner Bekannten einen Schlächter für sie und ihre Tochter suchte. Der Schlächter sollte sie entführen, malträtieren, töten und am Spiess braten.
39 Personen meldeten sich beim Inserate-Verfasser. Ein Interessent reiste schliesslich tatsächlich von Bern nach Winterthur, um die Frau zu entführen. Weil sie ihm sofort die Türe vor der Nase zuschlug, hatte der nächtliche Besuch keine Folgen.
Beim zweiten Interessenten handelte es sich um einen verdeckten Ermittler der Kantonspolizei, der das „Strategiespiel“, wie es der Verurteilte auch nannte, schliesslich beendete.
Bereits Strafe abgesessen
Es war nicht das erste Mal, dass der Sadist mit dem Gesetz in Konflikt geriet. Im Jahr 1988 brachte der Mann bereits einen Menschen um. Auf einem Rastplatz im Kanton Bern schoss er aus Frust über die beendete Rekrutenschule auf ein parkiertes Auto.
Die darin schlafende Archäologin überlebte den Kugelhagel nicht. Der Mann wurde zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt. Nach zehn Jahren wurde er auf Bewährung entlassen.