Saint-Gobain verlängert Deal mit Sika-Erben bis Mitte 2016

Der französische Bauausstatter Saint-Gobain hält trotz des andauernden juristischen Tauziehens an der Übernahme von Sika fest. Die Franzosen haben den Kaufvertrag mit der Sika-Gründerfamilie bis zum 30. Juni 2016 verlängert.

Hauptsitz von Saint-Gobain ausserhalb von Paris (Symbolbild) (Bild: sda)

Der französische Bauausstatter Saint-Gobain hält trotz des andauernden juristischen Tauziehens an der Übernahme von Sika fest. Die Franzosen haben den Kaufvertrag mit der Sika-Gründerfamilie bis zum 30. Juni 2016 verlängert.

Saint-Gobain stehe zudem das Recht zu, den Vertrag über dieses Datum hinaus zu verlängern, teilte der in Paris ansässige Konzern am mit. Bislang war für die 2,75 Mrd. Fr. schwere Transaktion keine Frist vereinbart worden, gerechnet wurde jedoch mit einem Abschluss der Transaktion etwa innerhalb eines Jahres.

Mit der Vertragsverlängerung bestätige Saint-Gobain ihre feste Absicht, die Kontrolle über Sika zu erwerben, erklärte die Schenker-Winkler Holding (SWH) der Familie Burkard in einem eigenen Communiqué. Die Familie hält via SWH mit einem Kapitalanteil von rund 16 Prozent eine Mehrheit von 52 Prozent der Stimmrechte an Sika.

Die Verlängerung gebe SWH genügend Zeit, juristische Verfahren gegen die Sika AG und den Sika-Verwaltungsrat einzuleiten und durchzuziehen. Die Sika-Führung lehnt die Transaktion ab und hat das Stimmrecht der Gründerfamilie auf 5 Prozent beschränkt, weil Burkards mit dem Deal mit Saint-Gobain eine Gruppe gebildet und ihre stimmrechtliche Sonderstellung verwirkt hätten.

Inzwischen haben laut SWH sämtliche ihrer Aktionäre, das sind die fünf Geschwister Burkard, von ihnen bisher persönlich gehaltene Sika-Aktien an die SWH verkauft. Das hat laut SWH zur Folge, dass Saint-Gobain und die Familie Burkard börsenrechtlich keine Gruppe mehr bilden.

Klagen angekündigt

Die SWH will laut einer weiteren Mitteilung vom Dienstagabend nun Beschlüsse bei der Generalversammlung vom 14. April, die ohne Berücksichtigung ihrer Stimmen gefasst werden, anfechten. Und sie werde Verantwortlichkeitsansprüche «gegen fehlbare Verwaltungsräte» der Sika geltend machen, soweit die SWH durch derartige Beschlüsse geschädigt werde.

Sika hielt dazu fest, das Kantonsgericht Zug habe im März sämtliche Anträge der SWH betreffend Beschränkung der Stimmrechte abgelehnt. Gegen diesen Entscheid hat SWH beim Obergericht Zug Berufung eingelegt. Einen Antrag auf superprovisorische Anordnung eines Verbots gegen die Stimmrechtsbeschränkung wurde vom Obergericht abgelehnt.

Sika hat bis zum 17. April Zeit, zur Berufung Stellung zu nehmen. Die materielle Frage, ob der Verwaltungsrat der Sika berechtigt ist, das Stimmrecht der SWH zu beschränken, wird nun erst nach der Generalversammlung in einem ordentlichen Verfahren geklärt, wie die SWH festhielt.

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