Sanktion bei Verstössen gegen Transplantationsgesetz umstritten

Der Ständerat bleibt dabei: Wer fahrlässig gegen Bestimmungen des Transplantationsgesetzes verstösst, soll mit einer Geldstrafe und nicht mit einer Freiheitsstrafe bestraft werden.

Eine Gefängnisstrafe wäre nicht mit dem Strafrecht vereinbar, argumentiert die Gesundheitskommission (Symbolbild) (Bild: sda)

Der Ständerat bleibt dabei: Wer fahrlässig gegen Bestimmungen des Transplantationsgesetzes verstösst, soll mit einer Geldstrafe und nicht mit einer Freiheitsstrafe bestraft werden.

Der Nationalrat hatte sich für eine härtere Sanktion ausgesprochen. Fahrlässig begangene Taten sollen nach seinem Willen mit einer «Gefängnisstrafe» von bis zu sechs Monaten oder Geldstrafen bis 180 Tagessätzen geahndet werden, wie es im Beschluss heisst.

Christine Egerszegi (FDP/AG) begründete den Antrag der Gesundheitskommission damit, dass die Version des Nationalrates mit dem heutigen Strafrecht nicht kompatibel sei. Deshalb wolle die Gesundheitskommission an dieser letzten Differenz zum Nationalrat festhalten. Auch der Bundesrat unterstützte diese Haltung.

Die übrigen vom Nationalrat beschlossenen Anpassungen hiess der Ständerat am Dienstag stillschweigend gut. Insbesondere befürwortet auch die kleine Kammer eine verbesserte Information der Öffentlichkeit sowie der Spenderinnen und Spender von Organen.

Neu sollen Bund und Kantone den Bedarf an Organen sowie den Nutzen einer Spende für die Patienten thematisieren können, beispielsweise im Rahmen von Informationskampagnen. Auch bei der Zustimmung von Patienten respektive Angehörigen zu vorbereitenden medizinischen Massnahmen schloss sich der Ständerat dem Nationalrat an.

Ziel der Revision ist es unter anderem, die Zahl der Organspenden zu erhöhen. Beide Kammern wollen aber am geltenden System festhalten, wonach eine Organentnahme nur mit Zustimmung des Spenders oder der Angehörigen möglich ist. Für einen Wechsel zur Widerspruchslösung fand sich keine Mehrheit. Die Vorlage geht zurück an den Nationalrat.

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