Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) und die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) regeln ihre Zusammenarbeit neu und verbindlicher. Sie haben am Freitag eine Zusammenarbeitsvereinbarung und einen Mitfinanzierungsvertrag unterzeichnet.
Die beiden Dokumente sind in Bern durch die Präsidenten von SBK und RKZ, Bischof Markus Büchel und Hans Wüst, unterzeichnet worden, wie die beiden Konferenzen bekannt gaben. Konkret ist die Schaffung eines gemeinsamen Gremiums vorgesehen, das die Zusammenarbeit auf strategischer und operativer Ebene gestalten soll. Bei der Mitfinanzierung geht es um einen Betrag von derzeit rund 9,5 Millionen Franken.
Grund für die Neuregelung der Zusammenarbeit seien der gesellschaftliche Wandel und die Veränderungen der Religionslandschaft, welche die katholische Kirche in der Schweiz mit grossen Herausforderungen konfrontierten.
Diese würden nicht zuletzt Fragen des Verhältnisses zum Staat und der zukunftstauglichen Organisation und Finanzierung des kirchlichen Lebens betreffen. Angesichts dieser Herausforderungen gewinne das verbindliche Miteinander von den pastoralen und den staatskirchenrechtlichen Instanzen an Bedeutung.
Die Zusammenarbeitsvereinbarung gründe auf der gegenseitigen Anerkennung von SBK und RKZ in ihren unterschiedlichen Aufgaben, Verantwortungsbereichen, Kompetenzen und Rollen. Als Bereiche der Zusammenarbeit nennt das Dokument neben der Finanzierung pastoraler Aufgaben die Positionierung in Fragen des Verhältnisses von Kirche und Staat sowie der Stellung der Kirche in der Gesellschaft die gegenseitige Information und die Kommunikation gegenüber der Öffentlichkeit bei jenen Themen, die für beide Partner von Bedeutung seien.
Vertrag mit Fastenopfer läuft aus
Der neue Mitfinanzierungsvertrag sei nötig geworden, weil der bestehende Vertrag zwischen SBK, RKZ und Fastenopfer nach der Neuregelung des Inland-Engagements von Fastenopfer Ende 2017 aufgelöst werde. Der Vertrag regele insbesondere das Zusammenwirken zwischen den Organen der SBK und der RKZ bei der Zuweisung der finanziellen Mittel an kirchliche Einrichtungen auf nationaler und sprachregionaler Ebene.
Mit dem bei der Mitfinanzierung festgesetzten Betrag von derzeit rund 9,5 Millionen Franken sollen namentlich die Schweizer Bischofskonferenz, ihr Generalsekretariat und ihre Gremien, die kirchlichen Medienzentren in den drei Sprachregionen, kirchliche Bildungseinrichtungen, Organisationen für die Jugendpastoral und die Migrantenseelsorge sowie zahlreiche Institute und Fachstellen unterstützt werden.
Die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) ist der Zusammenschluss der kantonalkirchlichen Organisationen, der «Landeskirchen». Sie besteht seit 1971 und ist als Verein mit Sitz in Zürich organisiert.