Der Versuch einer feindlichen Übernahme des Alimenteninkassos von der Frauenzentrale Aargau (FZA) kommt einer Gruppe von vier Aargauer Politikern, ihren Verein und die Angestellten teuer zu stehen. Das Handelsgericht hat sie zur Zahlung von rund 300’000 Franken an die FZA verurteilt.
Die Frauenzentrale habe durch das Urteil des Handelsgerichts von Ende September endgültig Recht bekommen, teilte die FZA am Donnerstag mit. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig und kann noch vor das Bundesgericht weitergezogen werden.
Rund 200’000 Franken der Zahlung beträgt der Schadenersatz, wie Doris Fischer-Taeschler, ehemalige Präsidentin des Alimenteninkassos auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda sagte. Weitere 100’000 Franken müssen die vier Politiker für Gerichts- und Anwaltskosten zahlen.
Bereits im Januar 2010 hatte das Handelsgericht klar zu Gunsten der FZA entschieden und die Übernahme als unlauteren Wettbewerb bezeichnet. Hinter dem versuchten Handstreich stehen der ehemalige SP-Grossrat Markus Leimbacher und FDP-Grossrat Franz Nebel.
Weiter waren der Zofinger Stadtammann und CVP-Grossrat Hans Ruedi Hottiger und der SVP-Grossrat Jörg Hunn beteiligt. Weil sie nach Ansicht des Handelsgerichts „gemeinsam als Mittäter beziehungsweise Gehilfen“ handelten, haften sie solidarisch für den Schadenersatz.
Auch sämtliche weiteren Beteiligten – darunter die Angestellten und der Verein – haften ebenfalls für den Schadenersatz. Die ehemalige Präsidentin Fischer-Taeschler zeigte sich „erleichtert“ über das Urteil des Handelsgerichts. Die FZA hoffe nun, einen Schlussstrich unter die Angelegenheit ziehen zu können.
Einbruch in Geschäftsstelle
Die Eintreibung von Alimenten im Aargau lag über Jahrzehnte in den Händen der Alimenten-Inkassostelle (AIK) der Frauenzentrale. Im Juni 2009 kündigte jedoch ein privater Verein an, das Geschäft mitsamt der bisherigen Angestellten zu übernehmen.
Weil sich die FZA weigerte, brachen die Initianten des privaten Vereins Alimenteninkasso Aargau in die AIK-Geschäftsstelle in Brugg AG ein und transportierten alle 1200 Dossiers ab. Alle Angestellten der AIK reichten ihre Kündigung ein, um zum Verein zu wechseln.
Die FZA wehrte sich jedoch beim Handelsgericht Aargau gegen diese abrupte Übernahme des Geschäfts. Das Gericht verfügte darauf im September 2009 in einer superprovisorischen Verfügung die Rückgabe der entwendeten 1200 Dossiers.
Von den ehemals 112 betreuten Gemeinden blieben aktuell 106 bei der AIK Frauenzentrale. Die Verantwortlichen müssen sich zudem noch für den Einbruch verantworten – ein entsprechendes Strafverfahren ist noch hängig.