Schadenersatzklage verschütteter Bergarbeiter in Chile abgelehnt

Fast genau drei Jahre nach der spektakulären Rettung von 33 verschütteten Bergarbeitern in Chile hat die Justiz des Landes rechtliche Konsequenzen für die Minenbesitzer verworfen.

Minenarbeiter Luis Urzua nach seiner Rettung im Jahr 2010 (Bild: sda)

Fast genau drei Jahre nach der spektakulären Rettung von 33 verschütteten Bergarbeitern in Chile hat die Justiz des Landes rechtliche Konsequenzen für die Minenbesitzer verworfen.

Die von den Familien der Bergarbeiter erstattete Schadenersatzklage wegen vermeintlicher Mitschuld der Besitzer an dem Drama wurde offiziell zu den Akten gelegt.«Es wurde entschieden, nicht weiter zu ermitteln, da keine Anhaltspunkte für derartige Beschuldigungen vorliegen», sagte ein Vertreter des zuständigen Ministeriums der Region Atacama am Donnerstag.

Die 33 Bergarbeiter waren am 5. August 2010 nach dem Einsturz der Mine San José in der Atacama-Wüste 69 Tage lang unter Tage eingeschlossen, bevor sie gerettet werden konnten. Erst 17 Tage nach dem Einsturz wurde klar, dass die Kumpel noch am Leben waren.

Daraufhin wurde eine gewaltige Rettungsaktion mit schwerem Bohrgerät gestartet, deren Kosten sich auf 22 Millionen Dollar beliefen. Der 700 Meter lange Rückweg der Kumpel an die Erdoberfläche wurde seinerzeit vom Fernsehen live übertragen und in aller Welt mit Spannung verfolgt.

«Sie haben mich ein zweites Mal beerdigt», schimpfte der damals verschüttete Minenarbeiter Mario Sepulveda nach der Justizentscheidung vom Donnerstag. «Ich habe den ganzen Vormittag geweint, das zeigt den miserablen Zustand der chilenischen Justiz, sie hätten sich viel mehr anstrengen können.»

Einem anderen Minenarbeiter namens Luis Urzua, der als Sprecher der Schicksalsgemeinschaft gilt, wurde nach eigenen Worten vom Anwalt der Gruppe geraten, «ruhig zu bleiben» und den Ausgang einer 2011 eingereichten Klage wegen Fahrlässigkeit gegen die chilenische Regierung abzuwarten.

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