Überraschend hatte sich der Nationalrat in der Frühjahrssession für die Pädophilen-Initiative ausgesprochen. Am Dienstag hiess er darüber hinaus Gesetzesänderungen gut, um Kinder und andere schutzbedürftige Personen besser vor Sexual- und Gewaltstraftätern zu schützen.
Die Vorschläge stammen aus dem indirekten Gegenvorschlag des Bundesrats zur Volksinitiative «Pädophile sollen nicht mehr mit Kinder arbeiten dürfen». Diese lehnt der Bundesrat ab, weil sie ein automatisches lebenslanges Berufsverbot für pädosexuelle Straftäter verlangt. Den Umständen des Einzelfalls kann damit nicht Rechnung getragen werden, was den Grundsatz der Verhältnismässigkeit verletzt.
Mit dem indirekten Gegenvorschlag hat der Bundesrat ein entschärftes 10-jähriges Tätigkeitsverbot vorgelegt. Dieses verbietet im Gegensatz zur Initiative der Organisation Marche blanche auch ausserberufliche Tätigkeiten mit Kindern. Diese Bestimmungen hat der Nationalrat nun aus der Vorlage herausgelöst und vorerst auf Eis gelegt. Damit will er sicherstellen, dass weniger kontroverse Teile des Gegenvorschlags rasch umgesetzt werden können.
Umfassender Schutz
Es handelt sich dabei um zahlreichere weitere Verschärfungen des Strafrechts, mit welchen besonders schutzbedürftigen Personen vor einschlägig vorbestraften Gewalt- und Sexualstraftätern geschützt werden sollen. Die Bestimmungen dienen nicht nur dem Schutz von Kindern und Jugendlichen, sondern auch anderer schutzbedürftiger Personen vor Missbrauch und Misshandlungen.
Die Vorlage ergänzt ausserdem das Tätigkeitsverbot um Kontakt- und Rayonverbote, um Straftäter von Personen oder bestimmten Personengruppen fernzuhalten. Wer jemanden für eine Tätigkeit mit Minderjährigen oder anderen schutzbedürftigen Personen anstellt, soll einen speziellen Strafregisterauszug verlangen können.
Mit diesem Gesetz sei das gemeinsame Ziel, Kinder wirksamer vor Straftätern zu schützen, besser erreicht als mit der Initiative, sagte Kommissionssprecherin Christa Markwalder (FDP/BE). Der SVP ging dieser Schutz allerdings noch nicht weit genug.
SVP für weitere Verschärfung
Ohne Erfolg beantragte sie, Möglichkeiten zur Lockerung oder Aufhebung einmal ausgesprochener Verbote aus der Vorlage zu streichen. Justizministerin Simonetta Sommaruga erinnerte in dem Zusammenhang an den Grundsatz, dass eine Massnahme nur so lange dauern dürfe, wie sie auch notwendig sei.
Erfolglos verlangte die SVP auch ein Sonderregister für verurteilte Gewalt- und Sexualstraftäter, aus dem die Einträge nie gelöscht werden sollten. Nur ein Sonderregister würde die korrekte Umsetzung von Tätigkeits-, Rayon- und Kontaktverboten ermöglichen, sagte Natalie Rickli (SVP/ZH). Keine Mehrheit fand die SVP ferner für ihren Antrag, DNA-Profile nie mehr aus dem Register zu löschen.
In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat die Vorlage dann aber einstimmig an. Der Ständerat behandelt die Pädophilen-Initiative am Dienstag kommender Woche. Seine Rechtskommission lehnt die Initiative ab. Zum indirekten Gegenvorschlag hat sie sich noch nicht geäussert.
Wie der Nationalrat hat sich die Kommission des Ständerats aber gegen einen direkten Gegenvorschlag ausgesprochen. In der grossen Kammer kam dieser Entscheid allerdings nur darum zu Stande, weil sich die Initiativgegner nicht auf einen Gegenvorschlag einigen konnten.