Die deutsche Regierung kommt im Streit über das Steuerabkommen mit der Schweiz den Bundesländern nochmals entgegen. Gemäss dem am Mittwoch zu verabschiedenden Ratifizierungsgesetz sollen die Länder mehr Geld erhalten.
Der deutsche Finanzminister Wolfgang Schäuble versucht eine Mehrheit der Bundesländer für die Ratifizierung zu gewinnen. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Länder aus der einmaligen Nachbesteuerung von Schwarzgeld deutscher Kunden bei Schweizer Banken mehr Geld erhalten als nach dem üblichen Verteilschlüssel.
Der am Mittwoch vom Kabinett zu verabschiedende Gesetzentwurf sieht vor, dass den Ländern vom Aufkommen aus den Einmalzahlungen 30 Prozent vorab zustehen. Erst an den restlichen 70 Prozent sollen Länder und Gemeinden nach dem üblichen Schlüssel beteiligt werden.
Die von SPD und Grünen geführten Bundesländer lehnen das Steuerabkommen trotz leichter Nachbesserungen weiter ab. Sie sehen darin ein zu grosses Entgegenkommen gegenüber Steuerkriminellen.
Die links-grünen Bundesländer können denn auch das Abkommen im Bundesrat (Länderkammer) zu Fall bringen. Im Bundestag hat die Regierung Merkel eine solide Mehrheit. In der Schweiz werden die Räte in der Sommersession über das Abkommen beraten, das am 1. Januar 2013 in Kraft treten soll.
Widerstand auch von anderer Seite?
Das grössere Aufkommen für die Länder zulasten des Bundes dürfte in Deutschland nun für Unmut bei Finanz- und Budgetpolitikern von Union und FDP sorgen.
Sie können aber einzelne Regelungen nicht ändern, sondern nur das Vertragswerk im Ganzen ablehnen oder billigen. Daher dürfte auch das neue Zugeständnis Schäubles letztlich mitgetragen werden.
Schon bei den Nachbesserungen hiess es, die Regelungen zur Verteilung des Aufkommens würden aus dem Abkommen herausgenommen. Im Rahmen der Gesetzgebung könne daher bei der Nachbesteuerung ein höherer Anteil der Länder und Gemeinden verteilt werden als üblich.
Auf Altvermögen soll einmalig eine Pauschalsteuer zwischen 21 und 41 Prozent anonym an den Fiskus überwiesen werden. Schweizer Banken hatten sich zudem verpflichtet, eine Vorabzahlung von zwei Milliarden Franken zu zahlen.
Im Gesetzentwurf wird ein Umrechnungskurs von Oktober 2011 zugrunde gelegt. Von dann 1,62 Milliarden Euro erhielte der Bund 499 Millionen Euro.