Der ehemalige Chef des Erb-Konzerns hat am Donnerstag eine Niederlage einstecken müssen: Rolf Erbs Last-Minute-Schenkungen an seine Zwillingssöhne werden rückgängig gemacht. Trotzdem muss er vorerst nicht aus dem Thurgauer Schloss Eugensberg ausziehen.
Das ergänzende Urteil des Winterthurer Bezirksgerichts vom Donnerstag ist ein Erfolg für die zahlreichen Gläubiger, die von Rolf Erb und der Hugo Erb AG um viel Geld geprellt wurden. Das Gericht entschied, dass die von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmten Vermögenswerte in die Konkursmasse fliessen sollen. Sie kommen damit irgendwann den Geschädigten zugute.
Zu diesen Vermögenswerten gehören das Schloss Eugensberg im Kanton Thurgau inklusive Schlossinventar, eine Garage voller Oldtimer, Aktien, eine Immobilienfirma sowie zahlreiche Liegenschaften, darunter etwa das Hochhaus „Zentrum Töss“ mit Hotelbetrieb in Winterthur.
Wie viel dieses Paket insgesamt wert ist, ist nicht abschliessend geklärt. Schloss Eugensberg alleine hat laut Staatsanwaltschaft einen Wert von 27 Millionen Franken, es wurde vor sieben Jahren von einer Konkursverwalterin aber gar auf 40 Millionen Franken geschätzt.
Rolf Erb hatte all diese Vermögenswerte im Frühling 2003 – gut ein Jahr vor seinem Privatkonkurs – an seine damals erst zehn Monate alten Zwillingssöhne verschenkt. Seine Partnerin erhielt das Schlossinventar im Wert von 1,4 Million Franken.
Ein im Jahr 1997 von Rolf Erb veröffentlichter Bildband über das Schloss aus dem 19. Jahrhundert zeigt goldene Wasserhähne in Marmorbädern und viele Antiquitäten. Erbaut wurde Eugensberg von Eugène de Beauharnais, dem Stiefsohn Napoleons.
Vermögen in letzter Minute ins Trockene gebracht
Die Gläubiger warfen dem Unternehmer vor, er habe sie bewusst geschädigt, indem er sein Vermögen im letzten Moment ins Trockene gebracht habe. Das Gericht schloss sich dieser Meinung am 22. März an und verurteilte Erb unter anderem wegen Gläubigerschädigung zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren.
Dass die Schenkungen an die Zwillinge und die Lebenspartnerin nun rückgängig gemacht werden, basiert auf diesem Schuldspruch. Als weitere gute Neuigkeit für die Gläubiger entschied das Gericht, dass Erb den Geschädigten 215’000 Franken Prozessentschädigung zahlen muss.
Erb erschien am Donnerstag nicht persönlich vor Gericht sondern schickte lediglich seinen Anwalt. Dieser will den Entscheid nun analysieren und dann über einen allfälligen Weiterzug entscheiden.