Schiedsgericht verbietet Eurolöhne für Grenzarbeiter in Kanton Jura

Die Löhne von Grenzarbeitern, die im Kanton Jura beschäftigt werden, dürfen nicht mehr in Euro ausbezahlt werden. Zu diesem Schluss ist ein Schiedsgericht in Delsberg gekommen. Es stützt damit die Ansicht der Gewerkschaft Unia, die diese Lohnpraxis in zwei jurassischen Werken der Industriegruppe Von Roll beanstandete.

Im Kanton Jura dürfen Grenzarbeiter nicht mehr mit Euro bezahlt werden (Archiv) (Bild: sda)

Die Löhne von Grenzarbeitern, die im Kanton Jura beschäftigt werden, dürfen nicht mehr in Euro ausbezahlt werden. Zu diesem Schluss ist ein Schiedsgericht in Delsberg gekommen. Es stützt damit die Ansicht der Gewerkschaft Unia, die diese Lohnpraxis in zwei jurassischen Werken der Industriegruppe Von Roll beanstandete.

Der Streitfall zwischen der Unia und Swissmem, dem Branchenverband der Schweizer Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie, wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt. Der Schiedsspruch war bereits am 12. September gefällt worden, wie Gerichtspräsident Damien Rérat am Dienstag auf Anfrage sagte.

Swissmem hat 30 Tage Zeit, um den Entscheid anzufechten. Der Verband vertrat in dem Streitfall die Interessen von Rolls, da das Unternehmen vor Prozessbeginn noch Mitglied war. Mittlerweile ist jedoch von Roll aus Swissmem ausgetreten.

Von Roll zahlt weiter in Euro

Das Delsberger Werk Von Roll casting teilte deshalb mit, es werde weiterhin den Grenzarbeitern die Löhne in Euro auszahlen. Das Unternehmen betonte, es sei nicht Teil des Schiedsverfahrens gewesen und nie eingeladen worden, am Prozess teilzunehmen. Folglich sei Von Roll nicht an den Schiedsspruch gebunden.

Die Unia äusserte sich hingegen zufrieden mit dem Entscheid. Die Schiedsrichter hätten befunden, mit der Auszahlung der Löhne in Euro würden die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit verletzt. Dies sei auch ein starkes Signal für andere Unternehmen, die ähnliche Massnahmen ergriffen hätten.

Die Arbeitnehmervertretung erwartet nun, dass die ausländischen Mitarbeiter wieder mit Schweizer Franken entlöhnt werden. Zudem sei der Spruch die Basis für Nachzahlungsforderungen der betroffenen Arbeitnehmenden.

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