Schlechtes Geschäftsjahr 2011 für Aargauer Pensionskasse

Die Aargauische Pensionskasse (APK) blickt auf ein schlechtes Geschäftsjahr zurück. Der Deckungsgrad der Pensionskasse, bei der vor allem Staatsangestellte und Lehrpersonen versichert sind, sank von 98,9 Prozent auf 92,4 Prozent.

Die Aargauische Pensionskasse (APK) blickt auf ein schlechtes Geschäftsjahr zurück. Der Deckungsgrad der Pensionskasse, bei der vor allem Staatsangestellte und Lehrpersonen versichert sind, sank von 98,9 Prozent auf 92,4 Prozent.

Die APK fuhr mit ihren Anlagen eine Rendite von Minus 3,5 Prozent ein, wie Martin Sacher, Präsident des Vorstandes, am Montag vor den Medien in Aarau sagte. Bei den Vermögensanlagen verlor die APK 292,7 Millionen Franken.

Die breite Diversifikation habe sich nicht ausbezahlt, hielt Sacher fest. Besonders schlechte Renditen erzielten Aktien und Hedge Funds. Insbesondere bei Schweizer Aktien musste die APK Verluste hinnehmen. Eine gute Performance gab es hingegen bei den Immobilien.

Bei dem tiefen Zinsniveau sei es schwierig, „das Geld so anzulegen, dass Verpflichtungen erfüllt werden können“, hielt Vorstandspräsident Martin Sacher fest.

Das verfügbare Vermögen schrumpfte von 8,029 Milliarden auf 7,627 Milliarden – dies obwohl sich die Zahl der Versicherten leicht erhöhte auf 27’468 Personen. Hingegen sanken die Verwaltungskosten pro Person von 96 Franken auf 89 Franken.

Senkung des Umwandlungssatzes

Die APK erzielte in den letzten zehn Jahren durchschnittlich eine Performance von 2,3 Prozent. Für die Verzinsung der Vorsorgeguthaben, Deckung der Verwaltungskosten und Bildung von Rückstellungen reicht diese Performance jedoch nicht aus.

Dafür hätte die APK durchschnittlich 4,3 Prozent Performance erzielen müssen. Der Vorstand hat deshalb beschlossen, den Umwandlungssatz per 1. Januar 2014 zu senken. Um wieviel er reduziert wird, steht laut Vorstandspräsident Martin Sacher noch nicht fest.

Der Entscheid werde erst Ende 2012 bekanntgegeben. Bisher liegt der Umwandlungssatz bei 6,8 Prozent. Die Senkung wird einzig für Versicherte gelten, die ab 2014 pensioniert werden. Zudem gelten Übergangsbestimmungen. Wer vor 2014 pensioniert wird oder bereits in Rente ist, behält den bisherigen Umwandlungssatz.

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