Schlussplädoyers gegen US-Kino-Todesschützen starten

Kurz vor dem dritten Jahrestag des Amoklaufs von Aurora ist der Mord-Prozess gegen den Angeklagten James Holmes in die entscheidende Phase gegangen. Am Dienstag las Richter Carlos Samour den Geschworenen die Regeln der Urteilsfindung vor.

Verhandlung vor dem Gericht in Centennial mit dem angeklagten James Holmes (links aussen) (Archiv) (Bild: sda)

Kurz vor dem dritten Jahrestag des Amoklaufs von Aurora ist der Mord-Prozess gegen den Angeklagten James Holmes in die entscheidende Phase gegangen. Am Dienstag las Richter Carlos Samour den Geschworenen die Regeln der Urteilsfindung vor.

Danach sollte vor dem Gericht in Centennial im US-Staat Colorado das Schlussplädoyer der Anklage gegen den 27-Jährigen starten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, im Juli 2012 bei der Premiere eines «Batman»-Films wahllos in ein Kino in Aurora geschossen und zwölf Menschen getötet zu haben. 70 wurden verletzt, zum Teil schwer.

Dafür droht ihm bei einem Schuldspruch die Todesstrafe. Die Verteidigung will in ihrem Schlussplädoyer, das sich anschliessen sollte, verdeutlichen, dass Holmes nicht schuldfähig war und in eine Psychiatrie gehört. Die Geschworenen sollten am Mittwoch mit ihren Beratungen beginnen. Beobachter erwarten einen Schuldspruch.

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