über mehrere Jahre hat der Verwaltungsratspräsident des Stahlkonzerns Schmolz + Bickenbach, Michael Storm, rund 1,5 Mio. Euro aus der Firmenkasse abgezweigt. Nach Bekanntwerden des Schadens trat er per sofort von seinem Amt zurück.
In einem Communiqué sprach Schmolz + Bickenbach von Personal- und Sachkosten, die „aus einer regelwidrigen Abgrenzung von privat und betrieblich veranlassten Aufwendungen entstanden“ seien. Genauere Angaben dazu wollte Marcel Imhof, operativer Chef des Unternehmens, auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda nicht machen.
Er verwies auf eine Untersuchung, die Schmolz + Bickenbach bei einem auf Compliance spezialisierten Unternehmen in Auftrag gegeben hat. Diese decke den Zeitraum seit 2006 ab, als das Unternehmen gegründet wurde. Der Schaden sei im Rahmen einer internen Prüfung aufgedeckt worden, erklärte Imhof. Für die Konzernleitung sei er gleichermassen überraschend und unerfreulich.
Storm habe sein Vergehen eingestanden und schriftlich zugesichert, den entstandenen Fehlbetrag vollständig zurückzuerstatten. Es gelte bei Schmolz + Bickenbach Nulltoleranz, auch bei der obersten Führungsebene, betonte Imhof.
Kontrollmechanismen werden überprüft
Die externe Untersuchung soll nicht nur den genauen Betrag ans Licht bringen, den Storm veruntreut hatte. „Mit Hilfe der Untersuchung wollen wir auch herausfinden, wie es möglich war, dass während Jahren unbemerkt Geld abgezweigt werden konnte“, sagte Imhof. Daraus werde der Konzern die nötigen Schlüsse ziehen, wie solche Vergehen künftig verhindert werden können.
Laut Imhof sind bisher keine weiteren Personen bekannt, die in den Fall involviert sind. Die externe Firma werde dies aber ebenfalls prüfen.
Michael Storm war seit 2003 Hauptaktionär und Verwaltungsrat des des deutschen Schmolz + Bickenbach-Konzerns, dem damaligen Hauptaktionär von Swiss Steel. Als die beiden Unternehmen 2006 fusionierten, wurde Storm zum Verwaltungsratspräsidenten gewählt. Nach seinem Abgang tritt der bisherige Vizepräsident Hans-Peter Zehnder die Nachfolge an der Spitze des Verwaltungsrats an.