Der Schütze von Daillon ist von der Walliser Staatsanwaltschaft befragt worden. Er gab an, dass er mit der Bluttat ein langjähriges familiäres Problem regeln wollte. Der 33-Jährige besass mindestens vier Gewehre, eine Luftpistole und eine Schreckschusspistole.
Gegen den Schützen wird eine Untersuchung wegen Mordes, Totschlags, Gefährdung des Lebens anderer sowie wegen schwerer Körperverletzung eröffnet, wie die Walliser Staatsanwaltschaft am Freitagabend mitteilte.
In den kommenden Tagen wird ein psychiatrisches Gutachten zum 33-jährigen Walliser erstellt. Der Hintergrund der Bluttat, der Tagesablauf des Schützen und die Beziehung zu seinem Umfeld sowie den Opfern würden weiter abgeklärt, hielt die Staatsanwaltschaft fest. Dazu führe die Kantonspolizei weitere Befragungen durch.
Waffenarsenal gefunden
Der Schütze besass zwei Karabiner, eine Jagdflinte, eine Schrotflinte, eine Luftpistole sowie eine Schreckschusspistole. Bei ihm wurden mehrere Dutzend Patronen, Ladebänder für Maschinengewehre, Dolche und Bajonette gefunden. Er schoss mit mindestens zwei Waffen und gab mehrere Dutzend Schüsse ab.
Der Einwohner des 400-Seelen-Dorfes Daillon hatte am Mittwoch zur Waffe gegriffen und zunächst von seiner Wohnung aus geschossen. Anschliessend verliess er das Gebäude und trat auf die Strasse vor dem Haus.
Er tötete drei Frauen im Alter von 32, 54 und 79 Jahren. Die 32-Jährige Frau hinterlässt zwei kleine Kinder.
Ihr Partner schwebt noch in Lebensgefahr. Am Freitag musste er erneut operiert werden. Der 33-Jährige ist bei Bewusstsein, wie die Walliser Kantonspolizei mitteilte. Der am Becken getroffene Mann muss seit Donnerstagnachmittag nicht mehr künstlich beatmet werden.
Ebenfalls verletzt wurde ein 63-jähriger Onkel des Schützen, der sich nach einer Operation an der Schulter in stabilem Zustand befindet. Der Schütze gab ungefähr 20 Schüsse ab, bevor ihn die Walliser Polizei gewaltsam stoppte. Der IV-Bezüger wurde an der Brust getroffen und schwer verletzt.
Armeewaffen Thema in Bundesbern
Woher der Schütze den alten Armee-Karabiner und die Schrotflinte hatte, welche er beim Tötungsdelikt einsetzte, ist noch unklar.
Der Schütze war 2005 für eine Weile in die Psychiatrie eingeliefert worden. Damals wurden auch seine Waffen vernichtet. Tragische Aktualität erhält durch das Tötungsdelikt eine Sitzung der Sicherheitspolitischen Kommission (SiK) in Bern von kommendem Montag und Dienstag.
„Hätte die Waffe bei ihm im Keller gelegen, hätte eine Einsammelaktion das Drama eventuell verhindern können“, sagte Chantal Galladé (SP/ZH), Präsidentin SiK des Nationalrates, auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.
Kommission will Lücken schliessen
Die SiK debattiert in der zweitägigen Sitzung über einen Bericht des Bundesrates zum Missbrauch von Armeewaffen und was dagegen unternommen werden könnte. Auslöser waren verschiedene Tötungsdelikte mit Armeewaffen, die nicht zurückgegeben worden waren.
Galladé zeigte sich überzeugt, dass es einen politischen Konsens gibt, um Lücken im Gesetz zu schliessen. So sollen unter anderem die Kantone in den nächsten Jahren ihre Waffenregister auf einer gemeinsamen Plattform verlinken.
Ausserdem sollen Staatsanwaltschaften und Gerichte bei laufenden Strafverfahren gegen Armeeangehörige der Armee melden müssen, wenn von diesen Personen eine ernsthafte Gefahr ausgehen könnte. Die Armee könnte dann einen Entzug der Waffe anordnen.