Gefährdete Minderheiten wie Juden und Muslime sollen in der Schweiz künftig besser geschützt werden. Ein entsprechendes Konzept ist beim Bund in Ausarbeitung und soll Ende 2017 vorliegen.
Aufgrund der aktuellen terroristischen Bedrohung bestehe vor allem für die jüdische Gemeinschaft eine erhöhte Gefährdung, heisst es in einer Mitteilung des Bundes vom Montag. Vor diesem Hintergrund sollen in einem ersten Schritt die jüdische und die muslimische Gemeinschaft in die Arbeiten zu einem Schutzkonzept miteinbezogen werden.
Zum Schutzkonzept gehört laut Mitteilung unter anderem eine Gefährdungsanalyse. Zudem soll geprüft werden, welche Schutzmassnahmen es bereits gibt, wie diese heute finanziert werden, welche Rahmenbedingungen und welche Präventionsmassnahmen es grundsätzlich braucht und wer im Einzelnen für Umsetzung und Finanzierung zuständig ist.
Aufgabenteilung Bund-Kantone bleibt
Ziel sei es, mit Bund und Kantonen ein anpassungsfähiges Schutzkonzept zu schaffen, das auch den Schutz anderer besonders gefährdeten Minderheiten gewährleisten könne. Die Aufgabenteilung im Bereich der inneren Sicherheit zwischen Bund und Kantonen soll dabei bestehen bleiben.
Mit der Ausarbeitung des Konzepts wurde André Duvillard, der Delegierte des Sicherheitsverbunds Schweiz (SVS), beauftragt. Dies hat die Politische Plattform des SVS beschlossen. Duvillard wird die Politische Plattform regelmässig über die Arbeiten informieren, damit diese über den weiteren Handlungsbedarf befinden kann.
In der Politischen Plattform SVS sind die Departementsvorsteherinnen und -vorsteher des Justizdepartementes (EJPD) und des Verteidigungsdepartementes (VBS) vertreten. Dazu haben Einsitz in diesem Gremium die Präsidentinnen und Präsidenten der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren sowie der Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr.
Der Schweizerische Israelitische Gemeindebund (SIG) und die Plattform der Liberalen Juden der Schweiz (PLJS) begrüssen in einer Stellungnahme, dass die bisherigen Sicherheitsmassnahmen überprüft werden sollen.
Positiv zur Kenntnis nehmen die beiden jüdischen Organisationen, dass auch die Frage der Finanzierung der Sicherheitskosten diskutiert werden soll. Heute würden die jüdischen Gemeinden ihre Sicherheitskosten in Millionenhöhe weitgehend selber tragen.
Neue Anlaufstelle für Religionsfragen
Das EJPD beschloss zudem, im Bundesamt für Justiz (BJ) eine Koordinations- und Ansprechstelle für Religionsfragen zu schaffen. Das BJ soll bei Geschäften, die einen engen Bezug zu religiösen Themen haben, zu einer besseren verwaltungsinternen Koordination beitragen.
Damit werde in der Bundesverwaltung ein kohärenter Umgang mit Religionsfragen ermöglicht, heisst es in der Mitteilung. Das BJ soll zudem Ansprechstelle für religiöse Gemeinschaften sein, die in Zusammenhang mit ihren Anliegen Kontakt mit Bundesbehörden aufnehmen wollen.