Schweigepflicht-Entbindung gegenüber KESB in Baselland umstritten

Ärzte und Psychologen sowie medizinische Hilfspersonen sollen im Kanton Basel-Landschaft vorerst nicht von der Schweigepflicht gegenüber der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) entbunden werden. Die vorberatende Landratskommission lehnt eine entsprechende Gesetzesänderung ab.

Ärzte und Psychologen sowie medizinische Hilfspersonen sollen im Kanton Basel-Landschaft vorerst nicht von der Schweigepflicht gegenüber der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) entbunden werden. Die vorberatende Landratskommission lehnt eine entsprechende Gesetzesänderung ab.

Der Entscheid, die KESB-Schweigepflicht-Entbindung aus der Landratsvorlage zum Bedrohungsmanagements zu streichen, fiel mit Stichentscheid des Kommissionspräsidenten, wie dem am Donnerstag erschienenen Bericht der Justiz- und Sicherheitskommission (JSK) zu entnehmen ist.

In erster Linie habe sich die Kommission dagegen gewehrt, die Thematik im Rahmen dieser Vorlage zu klären. Die Kommission wünscht stattdessen eine separate Vorlage dazu. So soll gemäss Bericht die Fragestellung in der nötigen Vertiefung behandelt werden können.

Die Gesetzesänderung hatte gemäss Mitbericht auch in der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission (VGK) zu Diskussionen geführt. Der Kanton schlug in der Folge vor, die Lockerung der Schweigepflicht gegenüber der KESB stärker einzuschränken. Während die Volkswirtschaft- und Gesundheitskommission diesem Vorschlag zustimmte, lehnte ihn die Justiz- und Sicherheitskommission knapp ab.

Vorzeichen von Gewalt erkennen

Dass jedoch die Entbindung von der Schweigepflicht von Ärzten und Psychologen sowie medizinischen Hilfspersonen gegenüber den weiteren Behörden des Bedrohungsmanagements spielen soll, war in der Justiz- und Sicherheitskommission gemäss Bericht unbestritten. Sie empfiehlt dem Landrat daher die Vorlage zur gesetzlichen Verankerung des Bedrohungsmanagement einstimmig zur Annahme.

Die Sensibilität von Personendaten und die allenfalls notwendigen Eingriffe in Grundrechte der drohenden Personen machten die gesetzliche Verankerung erforderlich, heisst es in der Landratsvorlage. Zudem soll der Datenaustausch unter involvierten Behörden erleichtert werden.

Ziel der Revision ist, dass Vorzeichen von Gewalt erkannt und deren Ausführung verhindert wird. Im Rahmen des Bedrohungsmanagements werden Abklärungen ausgelöst und die relevanten Behörden wie Polizei, Strafverfolgungsbehörden oder Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) vernetzt.

Anpassen will die Regierung konkret das Polizeigesetz. Geringfügige Ergänzungen sind zudem beim Gesundheitsgesetz erforderlich. Die Grundsätze des Informations- und Datenschutzes gälten weiterhin.

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