Schweiz-Amerikaner wird neuer Rütli-Pächter

Auf dem Rütli hat ab Anfang 2015 ein schweizerisch-amerikanischer Doppelbürger das Sagen. Der 35-jährige Mike McCardell wird neuer Rütli-Pächter. Die Doppelbürgerschaft war bei der Pachtvergabe ein Thema, aber kein Grund für eine Absage.

1. August-Feier auf dem Rütli (Archivbild) (Bild: sda)

Auf dem Rütli hat ab Anfang 2015 ein schweizerisch-amerikanischer Doppelbürger das Sagen. Der 35-jährige Mike McCardell wird neuer Rütli-Pächter. Die Doppelbürgerschaft war bei der Pachtvergabe ein Thema, aber kein Grund für eine Absage.

«Mike McCardell ist Schweizer Bürger, er ist hier geboren und aufgewachsen», sagte Lukas Niederberger, Geschäftsleiter der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft (SGG), welche die Rütli-Pacht vergibt. Einzig der Name sei nicht sehr schweizerisch.

Man habe unter zahlreichen Bewerbungen auswählen können, gab die SGG am Mittwoch bekannt. Den Ausschlag für McCardell gaben die Verbundenheit mit dem Rütli, der starke Akzent auf Lebensmittel aus der Region, das Flair für eine nachhaltige Landwirtschaft sowie die innovativen Ideen.

Mike McCardell hat die Hotelfachschule absolviert. Zurzeit führt er eine eigene Catering-Firma und hilft auf dem elterlichen Bauernhof in Kerns OW.

Wie die SGG weiter mitteilt, ist inzwischen auch die neue Benutzungsordnung für die Wiege der Eidgenossenschaft in Kraft. Das Rütli darf demnach «nicht für partikuläre politische Ziele oder kommerzielle Zwecke genutzt werden». Man habe die neue Regelung formuliert, weil das Rütli in den letzten Jahren wiederholt für politische Propaganda missbraucht worden sei.

Verboten sind unter anderem Aktivitäten, bei denen die Organisatoren Ruhe, Ordnung und Sicherheit nicht gewährleisten können. Ferner Anlässe, die sich gegen bestimmte Menschen und Gruppierungen in der Schweiz richten, die die Öffentlichkeit polarisieren oder die gesellschaftlich-kulturelle Vielfalt nicht akzeptieren.

Schliesslich bleiben auch Themen, über welche in den folgenden drei Monaten abgestimmt wird, oder die Werbung für Personen und Gruppen weniger als sechs Monate vor eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen verbannt.

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