Falls der abgesetzte ukrainische Präsident Viktor Janukowitsch Gelder auf Schweizer Bankkonten hat, wird die Schweiz diese einfrieren. Die Massnahme könnte auch andere Personen aus dessen Umfeld treffen.
Der Bundesrat werde am Freitag eine Verordnung zu dieser Grundsatzentscheidung publizieren, welche am gleichen Tag in Kraft trete, teilte EDA-Sprecher Pierre-Alain Eltschinger am Donnerstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda mit.
Die Banken müssten dann etwaige Gelder dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) melden, teilte EDA-Sprecher Pierre-Alain Eltschinger am Donnerstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda mit. Es sei allerdings noch zu früh, um einen konkreten Betrag zu nennen.
Die Banken hätten ausserdem eine erhöhte Sorgfaltspflicht gegenüber ukrainischen Geldern in der Schweiz. Der Bundesrat habe diese Massnahme eigenmächtig ergriffen, ohne dass die Übergangsregierung in Kiew darum gebeten habe, hiess es weiter.
Keine Einreiseverbote
Einreiseverbote für Janukowitsch und seine Vertrauten habe die Schweiz bisher keine verhängt. Aber sie halte weiterhin am Verbot für den Export von Kriegsmaterial in die Ukraine fest, hiess es beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO).
Seit mehreren Jahren werden Kleinwaffen wie Pistolen, Gewehre und Maschinenpistolen sowie Munition an die ukrainische Polizei und Armee geliefert. Diese Waffen wurden auch an Privatpersonen verkauft.
Von 2009 bis 2012 lieferte die Schweiz Waffen im Wert von über zwei Millionen Franken an die Ukraine. Für 2013 sind laut SECO noch keine Zahlen verfügbar.
Das SECO konnte am Sonntag keine Angaben zum genauen Zeitpunkt des Exportstopps machen. Der Entscheid sei gefallen, als die Gewalt in der Ukraine eskaliert sei. Mit den Sanktionen, welche die EU letzte Woche beschlossen hatte, stehe der Ausfuhrstopp nicht in Zusammenhang.