Schweiz darf keine Schlachtabfälle nach China exportieren

Die Schweiz darf keine Innereien, Füsschen, Schwänzchen und andere Schlachtabfälle nach China exportieren. Eine chinesische Delegation hat die Hygiene in Schweizer Schlachthöfen bemängelt und die von Schweizer Fleischproduzenten forcierte Exportlizenz verweigert.

Schlachthof in Zürich (Archiv) (Bild: sda)

Die Schweiz darf keine Innereien, Füsschen, Schwänzchen und andere Schlachtabfälle nach China exportieren. Eine chinesische Delegation hat die Hygiene in Schweizer Schlachthöfen bemängelt und die von Schweizer Fleischproduzenten forcierte Exportlizenz verweigert.

Die Inspektion fand im letzten Frühjahr auf Wunsch von Schweizer Fleischproduzenten statt, die in den Schlachtabfällen ein Geschäft wittern. In China gelten gewisse «Abfallprodukte», die in der Schweiz nicht verkauft werden können und im Mülleimer landen, als Delikatesse.

Jetzt liegt der Bericht der Inspektoren vor. Darin wird aufgezeigt, dass die Delegation in den Schweizer Schlachthöfen zahlreiche Hygienemängel gefunden haben – «und zwar auf allen Stufen», wie Regula Kennel, Mediensprecherin des Bundesamts für Veterinärwesen (Bvet), einen entsprechenden Artikel in der «NZZ am Sonntag» bestätigte. Dazu gehören auch allgemeine hygienische Anforderungen oder etwa Vorgaben für die Trennung von Waren.

Zum Inhalt des Berichts und zu den einzelnen kritisierten Punkten gab das BVET keine Auskunft und verweist auf die Vertraulichkeit des Papiers. Durch die Inspektion seien aber gewisse Schwachstellen sichtbar geworden, sagte Kennel.

Die Betriebe seien nun daran, die kritisierten Punkte aufzuheben respektive die Forderungen der Chinesen umzusetzen. Wie lange es dauert, bis die Schwachstellen behoben sind und eine allfällige Exportlizenz erteilt werden kann, kann das BVET derzeit nicht sagen.

Nächster Artikel