Wie die EU vor zehn Tagen hat die Schweiz neue Sanktionen gegen das syrische Regime von Baschar al-Assad erlassen. Sie friert die Vermögen von weiteren 28 Gefolgsleuten des Assad-Regimes ein. Ebenso gilt für diese Personen ein Einreiseverbot.
Auch zwei Unternehmen wurden neu auf die schwarze Liste gesetzt. Bei den Personen handelt es sich um Minister, ehemalige Minister sowie Verwandte des syrischen Präsidenten, wie es in der vom Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD) am Freitag veröffentlichten Verordnung heisst.
Wie die EU hatte auch die Schweiz bereits im Mai Sanktionsmassnahmen gegen Syrien verhängt und diese wiederholt verschärft. Diese sehen ein Öl- und Waffenembargo sowie eine Reihe von Handels- und Finanzsanktionen vor. Dazu gehören die Blockierung von Vermögenswerten von Firmen oder Behörden, von Mitgliedern des Regimes und Personen, die dem Regime nahe stehen.