Die Schweiz und die EU haben sich über den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen geeinigt: Staatssekretär Jacques de Watteville und sein Verhandlungspartner bei der EU-Kommission, Heinz Zourek, haben am Donnerstag in Brüssel das Abkommen paraphiert.
Bevor das Abkommen jedoch definitiv unterzeichnet werden kann, müssen die 28 EU-Mitgliedstaaten noch grünes Licht geben. Auf Schweizer Seite braucht es die Zustimmung des Parlaments. Zudem unterliegt das Abkommen dem fakultativen Referendum.
Der gesetzgeberische Prozess erlaubt somit die Einführung des automatischen Informationsaustausches frühestens 2017/2018. Das bedeutet, Schweizer Finanzinstitute könnten ab 2017 Daten sammeln, die sie dann ab 2018 austauschen würden.
Das Abkommen mit der EU basiert auf dem von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) entwickelten globalen Standard zum automatischen Informationsaustausch, der immer gegenseitig ist.
Ist das Abkommen mit der EU dereinst in Kraft, müssen die Schweizer Banken Finanzdaten von natürlichen und juristischen Personen, die in einem EU-Land steuerpflichtig sind, den Schweizer Steuerbehörden melden. Diese wiederum liefern die Informationen weiter an die Steuerbehörden des entsprechenden EU-Landes. Die gleichen Verpflichtungen haben natürlich auch die 28 EU-Staaten gegenüber der Schweiz.
Gemäss OECD-Standard handelt es sich bei der Datenweitergabe um Konto- und Steueridentifikationsnummer sowie Namen, Adresse und Geburtsdatum, alle Einkommensarten und den Saldo des Kontos. Die Daten dürfen nur zum dafür vereinbarten Zweck verwendet werden.