Die Schweiz hat ihre Finanzsanktionen gegenüber Iran ausgeweitet: Die Vermögenswerte von elf weiteren iranischen Personen und Unternehmen wurden eingefroren. Die entsprechende Verordnungsänderung trat am Dienstag in Kraft, wie das Volkswirtschaftsdepartement am Mittwoch mitteilte.
Die Sanktionserweiterungen im Zusammenhang mit dem iranischen Atomprogramm hatte der Bundesrat bereits an seiner Sitzung vom 4. April 2012 beschlossen und sich damit teilweise den EU-Sanktionsmassnahmen vom 23. Januar 2012 angeschlossen.
Von der Verordnungsänderung sind weitere acht iranische Unternehmen und drei natürliche Personen betroffen. Die Gelder und übrigen Vermögenswerte dieser Unternehmen und Personen müssen eingefroren werden. Es ist ferner untersagt, diesen Unternehmen und Personen Gelder und andere Vermögenswerte direkt oder indirekt zur Verfügung zu stellen.
Abweichend von der entsprechenden EU-Regelung wurde die iranische Zentralbank – „aufgrund ihrer Bedeutung für die iranische Volkswirtschaft“ – nicht den Sanktionen unterstellt, wie es im Communiqué heisst.
Beinahe 370 Unternehmen betroffen
Mit der am Dienstag in Kraft getretenen Ausdehnung sind seitens der Schweiz insgesamt 367 Unternehmen und Organisationen sowie 116 Personen den Sanktionsmassnahmen unterstellt.
Ob die Schweiz die weiteren EU-Sanktionen – etwa das Verbot, iranisches Rohöl, Erdölerzeugnisse und petrochemische Produkte einzuführen, zu erwerben oder zu befördern – ebenfalls übernimmt, wird der Bundesrat zu einem späteren Zeitpunkt beschliessen.