Justizministerin Simonetta Sommaruga hat am Freitag Österreichs Innenministerin Johanna Mikl-Leitner zu einem Arbeitsbesuch empfangen. Thema waren unter anderem die Verhandlungen mit den USA über den Zugriff auf Polizeidaten.
Österreich hat mit den USA bereits ein entsprechendes Abkommen geschlossen. Die österreichische Ministerin sagte vor den Medien in Bern, auch in ihrem Land habe das Begehren der USA, auf Polizeidaten zugreifen zu können, intensive Diskussionen ausgelöst.
Österreich habe jedoch das Optimum herausgeholt und als bislang einziger Staat eine Kündigungsklausel vereinbart. Österreich könne damit das Abkommen kündigen, wenn die USA Datenschutzbestimmungen verletzten. Mikl-Leitner betonte ferner, der Zugriff auf Polizeidaten werde nicht für „Lausbubenstreiche“ erlaubt. Es gehe um den Kampf gegen schwerste Kriminialität und Terrorismus.
Schweiz will Deliktkatalog
Dies strich auch Sommaruga hervor. Der Bundesrat möchte den USA nur den gewünschten Zugriff auf Polizeidaten gewähren, wenn es um Delikte geht, die mit mindestens drei Jahren Freiheitsentzug geahndet werden. Zur Diskussion stehe auch ein Deliktkatalog, sagte Sommaruga.
Eine Kündigungsklausel nach dem Vorbild des österreichischen Abkommens strebt die Schweiz ebenfalls an. Die USA drohen mit der Wiedereinführung der Visumspflicht für Schweizer Touristen, sollte die Schweiz den Zugriff auf Polizeidaten verweigern.
Bussen für Autofahrer vor Ort
Die Schweiz nimmt sich Österreich auch bei den Massnahmen gegen Lohndumping zum Vorbild, wie Sommaruga sagte. Als Stichworte nannte sie die vorgängige Lohnmeldepflicht und die Solidarhaftung gegenüber Subunternehmen.
Damit würde das beauftragte Unternehmen für alle an Dritte ausgelagerten Leistungen in gleicher Weise haften wie für seine eigenen Leistungen.
Datenschützer fordert klare Regeln
Zum Datenzugriff der USA auf Schweizer Polizeidatenbanken äusserte sich auch der Schweizer Datenschützer Hanspeter Thür. In einem Interview mit den Zeitungen „Tages-Anzeiger“ und „Bund“ verlangt Thür klare Regeln im Falle eines Abkommens mit den USA.
So hätten Privatpersonen kein Recht darauf, dass falsche Daten geändert oder gelöscht werden. Deshalb sei es wichtig, dass nur bei schwerer Kriminalität Daten ausgetauscht werden. Nach Ansicht des Datenschützers müssen die USA den Nachweis erbringen, der die Herausgabe von Daten rechtfertigt.