Die Schweiz hat formell die Anpassung des Personenfreizügigkeitsabkommens mit der EU beantragt.
Die Schweiz hat am Montag das Begehren um Anpassung des Personenfreizügigkeitsabkommens formell bei der EU eingereicht. Es basiert auf dem Umsetzungskonzept zur Zuwanderungsinitiative der SVP, welches der Bundesrat am 20. Juni verabschiedet hatte.
Dieses enthält die wichtigsten Eckwerte zur Steuerung der Zuwanderung ab 2017. Da diese nicht mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen vereinbar sind, möchte die Schweiz das Abkommen anpassen.
Dem Begehren beigelegt wurde ein Schreiben des Direktors des Bundesamtes für Migration (BFM), Mario Gattiker, an den Leiter der EU-Delegation im Gemischten Ausschuss zur Personenfreizügigkeit, wie das Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) mitteilte. Gattiker hatte die EU bereits am 12. Juni darüber informiert, dass die Schweiz ein entsprechendes Begehren stellen werde.
Das Begehren stützt sich auf Artikel 18 des Freizügigkeitsabkommens. Dieser besagt, dass eine Vertragspartei dazu berechtigt ist, dem Gemischten Ausschuss einen Vorschlag bezüglich Anpassung des Abkommens zu unterbreiten.
Ein Verhandlungsmandat will der Bund bis im Herbst ausarbeiten. Dieses werde sich zum einen auf die Eckwerte des Zulassungsmodells, zum anderen auf eine Auslegeordnung der möglichen innen- und aussenpolitischen Szenarien stützen, teilte das EDA mit.
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Häufige Frage zur Personenfreizügigkeit und die Anworten dazu des EDA.