Die Amtshilfe-Regeln bei Steuerdelikten sollen erneut geändert werden. Damit will der Bundesrat erreichen, dass die Schweiz den internationalen Standard erfüllt und nicht auf einer schwarzen Liste landet. Amtshilfe auf Basis gestohlener Daten soll möglich sein.
Bisher ist die Schweiz auf Amtshilfegesuche nicht eingetreten, wenn diese auf gestohlenen Daten beruhten. Künftig sollen solche Amtshilfegesuche behandelt werden können. Allerdings nur dann, wenn der ersuchende Staat die Daten nicht aktiv, sondern passiv – beispielsweise über einen anderen Staat – erlangt hat. Auf Ersuchen, die dem Grundsatz von Treu und Glauben widersprechen, soll die Schweiz weiterhin nicht eintreten.
Der Bundesrat hat am Mittwoch eine verkürzte Vernehmlassung für eine entsprechende Teilrevision des Steueramtshilfegesetzes eröffnet. Eine weitere Änderung betrifft die Information der von Amtshilfegesuchen betroffenen Personen.
Nach geltendem Gesetz müssen Betroffene informiert werden, bevor Daten über sie geliefert werden. Künftig sollen sie in dringlichen Fällen – wenn die Untersuchung durch die vorgängige Information beeinträchtigt würde – erst im Nachhinein informiert werden.
Die Vernehmlassung zur Revision des Steueramtshilfegesetzes dauert bis zum 18. September 2013. Ein verkürztes Verfahren dränge sich auf, nachdem die G20-Finanzminister alle Staaten aufgefordert hätten, ohne Verzug die Umsetzung der Empfehlungen des Global Forum anzugehen, schreibt das Finanzdepartement (EFD).
Da mit der Schlussbenotung nach Absolvierung der Peer Review im Oktober 2013 begonnen werde, bestehe «ein grosses Interesse», dass die Schweiz die Revision des Steueramtshilfegesetzes international möglichst bald ankündigen und danach auch in Kraft setzen kann.