Die Schweiz und Deutschland haben am Donnerstag das Ergänzungsprotokoll zum umstrittenen Steuerabkommen unterzeichnet. Mit den Änderungen macht die Schweiz im Steuerstreit mit Deutschland weitere Zugeständnisse.
„Die Schweiz ist Deutschland substanziell entgegengekommen“, sagte Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf anlässlich einer Medienkonferenz im Anschluss an die Unterzeichnung des Zusatzprotokolls. Unterschrieben hatten den Vertrag der deutsche Botschafter in der Schweiz, Peter Gottwald, und der Schweizer Staatssekretär für internationale Finanzfragen, Michael Ambühl.
Das ergänzte Abkommen respektiere einerseits den in der Schweiz geltenden Schutz der Privatsphäre von Bankkunden. Anderseits gewährleiste es die Durchsetzung berechtigter Steueransprüche Deutschlands, sagte Widmer-Schlumpf.
Höhere Steuersätze bei der Altlasten-Beseitigung
Wie aus dem Abkommenstext hervorgeht, machte die Schweiz vor allem bei der Regularisierung der bereits in der Schweiz angelegten deutschen Schwarzgelder Konzessionen.
Je nachdem wie lange die nicht deklarierten Konten bereits bestehen und welche Vermögensveränderungen in den letzten Jahren auf diesen Guthaben verzeichnet wurden, sollen Steuersätze von 21 bis 41 Prozent erhoben werden. Im Abkommen vom letzten August waren noch Sätze von 19 bis 34 Prozent vorgesehen.
Damit Deutschland auf jeden Fall Gelder aus der Regularisierung des Schwarzgeldes erhält, werden die Schweizer Banken eine Vorauszahlung von 2 Milliarden Franken leisten müssen.
Um den Abfluss deutscher Gelder aus der Schweiz in Drittstaaten möglichst einzudämmen, wurde auch der Zeitpunkt um fünf Monate vorgezogen, ab wann solche Transaktionen meldepflichtig werden. Die Meldepflicht für die Verlagerung von Geldern in Drittstaaten soll demnach bereits ab Inkrafttreten des Abkommens gelten.
Abgeltungssteuersatz bleibt gleich
Keine Konzession machte die Schweiz aber beim Satz für die Abgeltungssteuer, die künftig auf Kapitalerträgen deutscher Bankkunden in der Schweiz erhoben werden soll. Wie letzten August ausgemacht, soll dieser Satz 26,375 Prozent betragen. Wer diesen Steuersatz bezahlt, kann seine Gelder in der Schweiz belassen, ohne diese gegenüber dem deutschen Fiskus offenlegen zu müssen.
Als weitere Konzession akzeptierte die Schweiz – wie bereits im Steuerabkommen mit Grossbritannien -, auch Erbschaften dem Abkommen zu unterstellen. Die Erben sollen entweder der Erhebung einer Steuer – zum Satz von 50 Prozent – oder der Offenlegung zustimmen.
Regierungen hoffen auf rasche Ratifizierung
Das eidgenössische Finanzdepartement arbeitet nun rasch eine Botschaft zur Ratifizierung der beiden Steuerabkommen mit Deutschland sowie mit Grossbritannien aus. Diese sollen bereits im Juni in die Eidgenössischen Räte kommen. In Deutschland soll der Vertrag im Juli beraten werden. Die Regierungen beider Länder möchten das Abkommen Anfang 2013 in Kraft setzen.
Eine bessere Lösung, die zudem mittelfristig umsetzbar sei, gebe es mit Deutschland nicht, sagte Widmer-Schlumpf an die Adresse von SPD und Grünen, die das Abkommen auch in der nachgebesserten Version ablehnen wollen.
Haftbefehle würden hinfällig
Sie wies auch darauf hin, dass das Abkommen dem Verfahren gegen drei deutsche Steuerfahnder ein Ende bereiten würde. Die Schweizer Bundesanwaltschaft hatte gegen diese wegen Wirtschaftsspionage Haftbefehle ausgestellt.
Widmer-Schlumpf betonte in diesem Zusammenhang, dass der Bundesrat über das Vorgehen des Bundesanwalts nicht vorab informiert worden sei.