Die Schweiz und die EU haben den Streit um die Unternehmensbesteuerung beigelegt. Die Unterhändler stimmten in Bern dem Wortlaut einer Verständigung zu. Damit ist der Weg frei für die Unterzeichnung. Die Gefahr von Sanktionen ist indes nicht gänzlich gebannt.
Die Schweiz und die EU haben den Streit um die Unternehmensbesteuerung beigelegt. Die Unterhändler stimmten in Bern dem Wortlaut einer Verständigung zu. Damit ist der Weg frei für die Unterzeichnung. Die Gefahr von Sanktionen ist indes nicht gänzlich gebannt.
Die Delegationsleiter der Schweiz und der EU zeigten sich vor den Medien in Bern erfreut über die Einigung. Damit könne eine Kontroverse beendet werden, welche die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU seit 2005 belaste und zur Androhung schwerer Gegenmassnahmen geführt habe, sagte Jacques de Watteville, Staatssekretär für internationale Finanzfragen.
Der Bundesrat sowie der EU-Ministerrat hatten am 20. Juni grünes Licht zur Paraphierung gegeben. Die Schweiz zeigt sich in der Erklärung einverstanden damit, die kritisierten Steuerregime abzuschaffen. Die EU verspricht ihrerseits, die bestehenden Gegenmassnahmen aufzuheben.
Kein Grund für Vorleistungen
Dies geschieht allerdings erst, wenn die kritisierten Regime tatsächlich abgeschafft sind. Ausserdem behalten sich die EU-Staaten vor, neue Sanktionen gegen die Schweiz zu ergreifen, falls diese neue, in ihren Augen schädliche Steuerregime einführt.
Es gebe keinen Grund für Vorleistungen, sagte EU-Delegationsleiter Heinz Zourek. Dass die Umsetzung Zeit in Anspruch nehmen werde, sei der EU aber klar. Wichtig sei, dass die Schweiz ihre Haltung geändert habe. Damit bestehe keine Konfliktsituation mehr.
Reformpaket im Herbst
Die Schweiz will die kritisierten Steuerregime im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III abschaffen, welche der Bundesrat nach den Sommerferien in die Vernehmlassung schickt. Die EU betrachtet Steuerregime als diskriminierend, mit welchen im In- und im Ausland erzielte Gewinne unterschiedlich besteuert werden.
Auf kantonaler Ebene geht es um die Besteuerung von Holdings, Verwaltungsgesellschaften und gemischten Gesellschaften, auf Bundesebene um Prinzipalgesellschaften und die Swiss Finance Branch. Künftig sollen Unternehmen nur noch mit international akzeptierten Mitteln angelockt werden.
Lizenzboxen als neues Mittel
In einem Ende letzten Jahres veröffentlichten Bericht haben Bund und Kantone die Stossrichtung der Reform skizziert. Der Bericht empfiehlt ein Bündel von Massnahmen, um die Abschaffung der heutigen Privilegien zu kompensieren.
An erster Stelle steht die Einführung einer sogenannten Lizenzbox bei den kantonalen Steuern. Dies bedeutet, dass bestimmte Erträge – insbesondere jene aus der Verwertung von geistigem Eigentum – privilegiert besteuert werden.
EU-Kriterien bis Ende Jahr
Die Lizenzbox wird heute in verschiedenen EU-Staaten angewendet. Allerdings steht auch dieses Mittel in der Kritik jener Gremien, welche die Steuerregime überprüfen. Die EU überprüft gegenwärtig die bestehenden Systeme und will bis Ende Jahr Kriterien formulieren.
Auf die Frage, ob es angesichts dessen sinnvoll sei, dass der Bundesrat seine Vorschläge schon vorher vorlege, sagte de Watteville, die Lizenzbox sei nur eine von mehreren Möglichkeiten. Der Bund werde die Entwicklung genau verfolgen. Die Reform in der Schweiz könne aber nicht von externen Faktoren abhängig gemacht werden.
Eine Frage der Ausgestaltung
Zourek stellte fest, es gehe nicht um ein Ja oder ein Nein zu den Lizenzboxen, sondern um die Frage, wie diese ausgestaltet seien. Neben den Lizenzboxen empfiehlt die Arbeitsgruppe von Bund und Kantonen weitere steuerliche Massnahmen, darunter die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital.
Ausserdem sollen die Kantone je nach Bedarf die kantonalen Gewinnsteuern senken, um zu verhindern, dass Unternehmen bisher privilegierte Aktivitäten in ein anderes Land auslagern. Weil die Gewinnsteuersätze stark differieren, sind die Kantone in unterschiedlichem Masse betroffen.
Lange Diskussionen zu erwarten
Die Steuerausfälle lassen sich nicht genau beziffern, doch werden die Kosten für Bund, Kantone und Gemeinden auf 1 bis 3 Milliarden Franken geschätzt. Zur Kompensation schlägt der Bericht unter anderem die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer vor. Zur Diskussion stehen auch die Reduktion von Steuervergünstigungen sowie eine Erhöhung der Mehrwertsteuer.
Die Steuerausfälle lassen sich nicht genau beziffern, doch werden die Kosten auf 1 bis 3 Milliarden Franken geschätzt.
Die Massnahmen sind in der Schweiz heftig umstritten, wie de Watteville einräumte. Es herrsche jedoch breite Einigkeit, dass die kritisierten Steuerregime abgeschafft werden müssten, betonte er.
Die EU hatte zunächst von der Schweiz verlangt, dass diese ihren Kodex übernimmt. Zourek zeigte Verständnis dafür, dass die Schweiz dies nicht wollte. Man habe nun einen pragmatischen Weg gefunden. Die Schweiz habe akzeptiert, dass Steuerregime nicht dazu führen dürften, die Steuereinnahmen anderer Staaten zu schmälern.