Die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein verlängern die im November erlassenen Massnahmen zum Schutz von Nutztieren gegen die Vogelgrippe um zwei Monate. Die Schutzmassnahmen sind damit bis Ende März in Kraft.
Ursprünglich waren die vorsorglichen Massnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung der Vogelgrippe bis Ende Januar befristet. Wie das Liechtensteiner Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen am Mittwoch informierte, wurde die Verlängerung der Prophylaxemassnahmen notwendig, weil das Vogelgrippe-Virus vom Stamm H5N8 in allen Ländern Westeuropas immer noch weit verbreitet ist.
In vielen Ländern wie in Österreich, Ungarn, Italien und auch in Grossbritannien seien Bestände von Nutzgeflügel erkrankt, schrieb das Amt. Die Geflügelhalter müssen deshalb ihre Tiere weiterhin so füttern und tränken, dass die Futter- und Tränkestellen für Wildvögel nicht zugänglich sind. Zudem müssen Gänse- und Laufvögel vom übrigen Hausgeflügel getrennt gehalten werden.
Keine Ausstellungen
Noch wie vor bis Ende März verboten sind Märkte, Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen mit Geflügel. Das Schweizerische Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) bestätigte die am Mittwoch von der Liechtensteiner Behörden kommunizierten Angaben zur Vogelgrippe. Das Amt wolle im Laufe des Mittwochs ebenfalls informieren, hiess es auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.