Die Schweiz und Tunesien haben ein Abkommen zur Zusammenarbeit in Migrationsfragen ausgehandelt. Es soll namentlich Einreise, Aufenthalt und Rückübernahme regeln. Ein zweites Abkommen handelten Vertreter beider Staaten für den Austausch junger Berufsleute aus.
Die Abkommen wurden im Rahmen einer Absichtserklärung (Memorandum of Understanding) paraphiert, wie das Bundesamt für Migration (BFM) am Mittwoch mitteilte. Unterzeichner waren Eduard Gnesa als Sonderbotschafter für internationale Migrationszusammenarbeit und der tunesische Botschafter in Bern, Hafedh Béjar.
Das Abkommen zur Migrationszusammenarbeit enthält „grundlegende Bestimmungen über die Förderung der freiwilligen Rückkehr sowie die Modalitäten der unfreiwilligen Rückkreise ins Herkunftsland“, wie es in der Mitteilung heisst.
Vergleichsweise rasche Einigung
Detaillierte Angaben zu den Abkommen erfolgten bei der Unterzeichnung, sagte Adrian Sollberger, Sprecher des Departements für Auswärtige Angelegenheiten, auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Die Verhandlungen hätten rund zwei Monate gedauert. „Vergleichsweise ist die Einigung sehr rasch erfolgt.“
Die Migrationspartnerschaft bildet laut Mitteilung einen Rahmen für die Zusammenarbeit in allen Bereichen der Migration. Neben der Steuerung gehörten auch die Ursachen von Migrationsdruck sowie Möglichkeiten für wirtschaftliche Zusammenarbeit dazu.
Die paraphierten Abkommen werden nun dem Bundesrat zur Genehmigung vorgelegt. Danach sollen sie formell unterzeichnet werden.
Herkunftsland von Asylsuchenden
Tunesien ist zurzeit eines der wichtigsten Herkunftsländer von Asylsuchenden in der Schweiz. Die Tunesier verliessen ihr Land vor allem im Zuge des politischen Umsturzes in ihrem Heimatland – auf der Suche nach Arbeit.
Die Partnerschaft mit Tunesien ist laut Sollberger die erste mit einem nordafrikanischen Staat und die fünfte, die die Schweiz bisher insgesamt abgeschlossen hat. Partnerschaften bestehen bereits mit Nigeria, Bosnien-Herzegowina, Kosovo und Serbien.