Die Schweiz und die USA streben Erleichterungen bei der Umsetzung des neuen US-Steuergesetzes FATCA an. So sollen die Schweizer Finanzinstitute insbesondere US-Kunden, die anonym bleiben wollen, nicht namentlich nennen müssen.
Auch Steuerabzüge oder Kontenschliessungen für solch unkooperative US-Kunden sind nicht vorgesehen. Diese Eckwerte wurden am Donnerstag in einer Rahmenvereinbarung zur erleichterten Umsetzung von FATCA skizziert. Sie basieren auf einem von der Schweiz und Japan entwickelten Modell, wie das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) mitteilte.
Mit dem „Foreign Account Tax Compliance Act“ (FATCA) wollen die USA sämtliche Auslandskonten von US-Steuerpflichtigen besteuern können. Kunden, die ihre Konten der US-Steuerbehörde nicht offenlegen wollen, müssen die Banken 30 Prozent auf sämtlichen Zahlungen abziehen, die aus den USA kommen.
Anders als beim Umsetzungsmodell der fünf grossen EU-Länder Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien und Grossbritannien soll der Datenaustausch nicht über eine zentrale Datensammlung des Staates erfolgen, sondern direkt von den Finanzinstituten zur US-Steuerbehörde, wie es hiess.
Die USA können bei unkooperativen Kunden, die ihre Konten nicht angegen wollen, mittels Gruppenersuchen Amtshilfe verlangen. Gewisse Finanzinstitute wie Sozialversicherungen, Pensionskassen und Sachversicherungen sollen von FATCA ausgenommen werden. Vor allem lokal oder regional tätige Finanzinstitute sollen als kompatibel mit FATCA bezeichnet werden.
Einigung in den nächsten Monaten
Wie das SIF weiter mitteilte, sollen die Details für eine Vereinbarung zur FATCA-Umsetzung in den nächsten Monaten ausgehandelt werden. Der Bundesrat werde vorher ein Mandat verabschieden.
Der Steuerstreit mit den USA, bei dem die USA 11 Schweizer Banken mit einer Anklage drohen, schwelt derweil weiter: Die Verhandlungen über eine Regelung offener Steuerfragen aus der Vergangenheit liefen weiter, erklärte das SIF. Angestrebt werde immer noch eine Einigung bis Jahresende.