Der Bundesrat setzt mit dem Importverbot einen Parlamentsentscheid um, der geltendem EU-Recht entspricht. Ausnahmen sind jedoch weiterhin zugelassen.
Die Bilder von blutigen Kadavern brutal erschlagener Robben dürften seltener werden: Die Schweiz schliesst sich den Ländern an, die die Einfuhr von Robbenprodukten verbieten. Das hat der Bundesrat am Freitag entschieden. Das Verbot gilt vom kommenden 1. April an. Es gibt allerdings Ausnahmen.
Robbenprodukte dürfen importiert werden, wenn sie aus traditioneller Jagd von Inuit und anderen Ureinwohner-Gemeinschaften stammen. Zudem muss die Robbenjagd Lebensunterhalt dieser indigenen Gemeinschaften sein, und die Tiere müssen tierschutzkonform erlegt werden. Für den Import braucht es eine entsprechende Bescheinigung.
Souvenirs erlaubt
Auch zum Eigengebrauch dürfen Robbenprodukte weiterhin in die Schweiz mitgebracht werden. Diese Ausnahme gilt für getragene Kleidungsstücke und Gegenstände, die im persönlichen Reisegepäck oder als Umzugsgut mitgeführt werden.
Und auch wer Robbenprodukte für Forschungszwecke oder für Ausstellungen in die Schweiz bringen will, kann dies weiterhin tun, wie es in den Erläuterungen zur angepassten Verordnung heisst.
Die Schweiz setzt mit dem Importverbot einen Parlamentsentscheid um. Dieser entspricht geltendem EU-Recht. Das Verbot betrifft Felle sowie Fleisch, Öl, Unterhautfett, Organe und Waren aus Robbenpelz. Nach Angaben des Bundes verarbeiten Kürschner in der Schweiz seit 50 Jahren keine Robbenfelle mehr.
Einfuhren von Robbenprodukten gibt es nach Angaben des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) kaum noch. Bundesrat Alain Berset sagte in der Parlamentsdebatte, dass mit Ausnahme von Omega-3-Kapseln seit zehn Jahren keine Robbenprodukte in die Schweiz eingeführt worden seien.
National- und Ständerat machten im November 2014 nach langem Hin und Her den Weg frei für das Einfuhrverbot. Sie sagten damals Ja zu einer Motion, die verlangte, dass dieselben Regeln gelten sollten, wie sie die EU auf Grund eines Entscheides der Welthandelsorganisation WTO beschliessen würde.
Klagen abgewiesen
Die WTO erklärte 2014 das Handelsverbot der EU für Robbenprodukte für rechtmässig. Die Berufungskammer wies Klagen von Kanada und Norwegen gegen das seit 2010 geltende Handelsverbot in letzter Instanz ab. Im September 2015 bestätigte dann auch der EU-Gerichtshof in Luxemburg das Handelsverbot für Robbenprodukte.
Die Richter wiesen eine Klage von Vertretern der Inuit in Kanada sowie von Herstellern und Händlern von Robbenprodukten ab. Diese hatten sich seit Jahren juristisch gegen das Verbot gewehrt, weil sie ihre wirtschaftlichen Interessen verletzt sahen.
Zum Zeitpunkt der Parlamentsdebatte in der Schweiz hatten 34 Länder den Import von Robbenprodukten verboten, darunter die USA und Russland. Dies hat zu einem starken Rückgag der Zahl erlegter Tiere geführt.