Die Schweiz hat erneut Gebrauch gemacht von einer Verordnung zur Verhinderung des Exports von Überwachungstechnik. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) lehnte ein Ausfuhrgesuch von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung in die Türkei ab.
Die Schweiz exportiert keine Überwachungstechnik in die Türkei, obwohl der Deal lukrativ gewesen wäre: Das Geschäft mit sogenannten Imsi-Catchern, mit denen etwa Mobiltelefone überwacht werden können, hätte einen Umfang von 2500 Franken gehabt, wie aus der Statistik hervorgeht, die das SECO Anfang Monat auf seiner Webseite veröffentlichte. Das «St. Galler Tagblatt» und die «Neue Luzerner Zeitung» berichteten am Mittwoch über das Verbot, das noch vor dem Putschversuch in der Türkei datiert.
Es ist das dritte Mal, dass die Schweiz einen Exportantrag dieser Art von sogenannten Dual Use Gütern, die zivil und militärisch verwendbar sind, ablehnt. Im vergangenen Juli war bekannt geworden, dass staatliche Akteure aus Vietnam und Bangladesch bei Schweizer Firmen Imsi-Catcher beschaffen wollten, was da SECO damals gemeinsam mit dem Aussendepartement (EDA) und dem Verteidigungsdepartement (VBS) ebenfalls ablehnte.
Erst seit Mai 2015 ist es möglich, solche Exporte zu verhindern. Damals hat der Bundesrat per Verordnung strengere Regeln bei der Ausfuhr von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung erlassen.
Verbot bei Gefahr von Repression
Eine Einzelbewilligung für die Ausfuhr von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung kann laut SECO verweigert werden, wenn Grund zur Annahme besteht, dass das auszuführende oder das zu vermittelnde Gut vom Endempfänger als Repressionsmittel verwendet wird.
Durch die Kontrolle von zivil und militärisch verwendbaren Gütern, die nicht dem Kriegsmaterialgesetz unterstellt sind, soll unter anderem verhindert werden, dass solche Güter zur konventionellen Aufrüstung eines Staates beitragen, der durch sein Verhalten die regionale oder globale Sicherheit gefährdet.