Schweiz verschärft Sanktionen gegen Syrien weiter

Die Schweiz hat ihre Sanktionen gegen Syrien am Freitag weiter verschärft. Neu wird auch die syrische Zentralbank den Sanktionen unterstellt. Banken und Versicherungen in der Schweiz dürfen zudem keine neuen Geschäfte mit syrischen Banken abschliessen.

Münzen der syrischen Zentralbank (Archiv) (Bild: sda)

Die Schweiz hat ihre Sanktionen gegen Syrien am Freitag weiter verschärft. Neu wird auch die syrische Zentralbank den Sanktionen unterstellt. Banken und Versicherungen in der Schweiz dürfen zudem keine neuen Geschäfte mit syrischen Banken abschliessen.

Die Zwangsmassnahmen lehnen sich eng an jene der EU an, wie Bundesratssprecher André Simonazzi vor den Medien erklärte. Damit solle sichergestellt werden, dass die Sanktionen der EU nicht über die Schweiz umgangen werden könnten, sagte er.

Die Sanktionen sollen den Druck auf das Regime in Syrien erhöhen und es dazu bringen, die Gewalt gegen die eigene Bevölkerung einzustellen sowie die Menschenrechte zu beachten. In Kraft treten die Massnahmen am (morgigen) Samstag.

Im Zuge der Sanktionen gegen die syrische Zentralbank würden allfällige in der Schweiz liegende Gelder des Instituts blockiert. Wie viele Mittel in der Schweiz liegen, lässt sich laut Simonazzi noch nicht abschätzen. Bisher wurden rund 70 Millionen Franken von Vertretern des syrischen Regimes eingefroren.

Ferner schliesst sich die Schweiz dem Ausfuhrverbot für Güter für die Erdöl- und Erdgasindustrie, für die Erstellung neuer Kraftwerke sowie zur Überwachung des Internets und des Telefonverkehrs an. Auch Finanzierungen solcher Aktivitäten sind untersagt, ebenso wie der Handel mit Staatsanleihen, die Syrien künftig ausgeben könnte.

Keine Frachtflüge mehr

Ebenfalls nicht mehr erlaubt sind Lieferungen und der Kauf von Edelmetallen und Diamanten an den beziehungsweise vom syrischen Staat. Syrische Luftverkehrsgesellschaften dürfen auch keine Frachtflüge aus oder in die Schweiz durchführen.

Im Mai 2011 hatte die Schweiz erstmals Sanktionen gegen Syrien ergriffen. Nach mehreren Ausweitungen umfassen die Sanktionen ein Rüstungsgüterembargo, ein Embargo für Güter, welche für die interne Repression verwendet werden können, ein Erdölembargo sowie ein Verbot der Lieferung von Banknoten und Münzen.

Finanz- und Reisesanktionen gegen Personen und Unternehmen aus dem Umfeld des Präsidenten Baschar al-Assad gelten für 128 Personen und neu 43 Unternehmen. Die Schweiz erklärte ausserdem die syrische Botschafterin, die für die Schweiz zuständig ist, zur unerwünschten Person.

Nächster Artikel