Die Schweiz will souverän über die Einführung von befristeten Grenzkontrollen entscheiden. Das bekräftigte Bundesrätin Simonetta Sommaruga im Gemischten Schengen-Ausschuss in Luxemburg. Sie führte in Luxemburg auch Gespräche zur Ventilklausel.
Unter anderem thematisierte sie den Entscheid des Bundesrates mit den Innenministern von Tschechien und Polen am Rand des Treffens der EU-Innenminister. In diesen „wichtigen“ Gesprächen habe sie den beiden Ministern die Überlegungen des Bundesrates ausgeführt, erklärte die Justizministerin am Donnerstag gegenüber Schweizer Medienschaffenden.
Die beiden Minister hätten dargelegt, dass der Entscheid in der Bevölkerung schwierig zu verstehen sei. In den Ländern sei der Eindruck einer Diskriminierung entstanden.
Malmström: „illegaler Entscheid“
EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström bezeichnete den Entscheid der Schweiz als „illegal“. Sie betonte aber zugleich, dass das Thema nicht bei ihr, sondern bei der EU-Aussenbeauftragten Catherine Ashton und bei Beschäftigungs-Kommissar Laszlo Andor liege.
Malmström und Sommaruga konnten ihre Positionen im Gespräch nicht annähern. „Wir haben festgestellt, dass wir unterschiedliche Auffassungen haben“, sagte die Schweizer Justizministerin.
Im Gemischten Ausschuss zur Personenfreizügigkeit, der sich das nächste Mal im Juni treffen soll, dürften beide Seiten nochmals ihre unteschiedliche Positionen darlegen. Sommaruga glaubt allerdings nicht, dass es da „einen Kompromiss geben wird“.
Auf das negative Signal angesprochen, das der Bundesrat mit dem Entscheid gegenüber der EU ausgesandt hat, verwies die Justizministerin auf die Vorschläge des Bundesrates zu den institutionellen Fragen vom Mittwoch. Das sei ein Zeichen an die EU-Kommission, dass „wir nach Lösungen suchen wollen“.
Schengen-Grenzkontrollen
Lösungen sind auch für die Stärkung des Schengen-Raums und die mögliche Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen gefragt. Deutschland und Frankreich hatten das Thema am Donnerstag erneut aufs Parkett gebracht.
Sie wollen solche Kontrollen wieder in eigener Regie für höchstens dreissig Tage einführen können. Das soll dann möglich sein, wenn andere Mitgliedstaaten ihre Kontrollfunktion an den Schengen-Aussengrenzen nicht wahrnehmen.