Schweizer Banker klagen wegen Datenherausgabe an die USA

Die Herausgabe von Daten über Schweizer Bankangestellte an die US-Behörden hat ein weiteres Nachspiel. Zwei ehemalige Angestellte der Credit Suisse und der HSBC haben in Genf Zivilklagen gegen ihre frühere Arbeitgeberin eingereicht.

Das Logo der Credit Suisse spiegelt sich in einer Glasscheibe (Symbolbild) (Bild: sda)

Die Herausgabe von Daten über Schweizer Bankangestellte an die US-Behörden hat ein weiteres Nachspiel. Zwei ehemalige Angestellte der Credit Suisse und der HSBC haben in Genf Zivilklagen gegen ihre frühere Arbeitgeberin eingereicht.

Sie fordern insbesondere Klarheit darüber, auf welche rechtliche Grundlage sich Banken und Bundesrat bei der Herausgabe der Daten stützten und welche Korrespondenz übermittelt wurde, wie ihr Anwalt Douglas Hornung am Mittwoch zu entsprechenden Medienberichten sagte.

Er bestätigte Angaben des Finanznews-Portals „Inside Paradeplatz“, dass in Kürze auch in Zürich eine Zivilklage gegen die Credit Suisse deponiert werden solle.

Im Juni hatte ein ehemaliger Kaderangestellter der HSBC Private Bank (Suisse) in Genf bereits eine Strafanzeige eingereicht. Die Bundesanwaltschaft (BA) erklärte sich dafür zuständig und prüft weiterhin die Anzeige auf genügend konkrete Verdachtsmomente hin. Es sei bislang keine Strafuntersuchung eröffnet worden, sagte BA-Sprecherin Jeannette Balmer am Mittwoch.

Bundesrat erteilte Bewilligung

Anlass für die Klagen ist der Entscheid des Bundesrates vom April, nach Druck der US-Behörden Angaben zu Angestellten von mehreren Banken auszuhändigen. Die Banken stehen im Verdacht, US-Bürgern bei Steuerdelikten geholfen zu haben. Ihnen droht ohne Kooperation mit den Behörden ein existenzbedrohendes Strafverfahren in den USA.

Die St. Galler Privatbank Wegelin ist deswegen bereits zerbrochen. Der nicht-amerikanische Teil der ältesten Bank der Schweiz wurde im Januar von der Raiffeisen-Gruppe übernommen.

Um einen aussergerichtlichen Vergleich erzielen zu können, ersuchten einige Banken beim Bundesrat um die Bewilligung, umfangreiches Datenmaterial aushändigen zu können. Ohne Bewilligung wäre dies strafbar.

Denn Artikel 271 des Schweizerischen Strafgesetzes sieht für verbotene Handlungen für einen fremden Staat, „die einer Behörde oder einem Beamten zukommen“ ohne Bewilligung eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor.

Schadenersatz

Werden die Zivilklagen betroffener Bankangestellter nun zugelassen, könnte in einem zweiten Schritt die Rechtmässigkeit der bundesrätlichen Ermächtigung zur Datenherausgabe überprüft werden. Falls sie als unrechtmässig beurteilt wird, dürften die Kläger Schadenersatzforderungen erheben.

Die CS wollte sich zu dem Fall nicht direkt äussern. Die Bank hatte im April die Entscheidung des Bundesrats begrüsst. Es sei ein „konstruktiver Beitrag zu einer einvernehmlichen Lösung“ der Untersuchungen in den USA, von denen gemäss früheren Angaben 11 Schweizer Banken betroffen sind.

Die CS zeigt sich überzeugt, dass der Entscheid auch im Interesse der Bankmitarbeitenden ist, denn auch sie profitierten, wenn der Steuerstreit einer Lösung näher komme.

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