Die katholische Kirche in der Schweiz hat die „Pille danach“ für vergewaltigte Frauen unter bestimmten Umständen für zulässig erklärt. Damit schliesst sie sich der Haltung der deutschen und spanischen Bischöfe an.
Die Erlaubnis gelte aber nur, sofern die Pille eine empfängnisverhütende, nicht aber eine abtreibende Wirkung habe. Dies sagte Walter Müller, Sprecher der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) gegenüber der Nachrichtenagentur sda. Er bestätigte damit einen Bericht von „Tages-Anzeiger“ und „Bund“.
„Eine Vergewaltigung ist ein Gewaltakt, der die Grundrechte der Frau verletzt“, sagte Müller. Dies könne man nicht gutheissen. Auf Empfehlung ihrer Bioethik-Kommission hat die SBK am Montag an ihrer Vollversammlung der Abgabe der „Pille danach“ in Vergewaltigungsfällen zugestimmt.
Nach Deutschland und Spanien
Allerdings dürfe diese nur zum Einsatz gelangen, wenn die Empfängnis noch nicht stattgefunden habe, erklärte Müller. Nach Ansicht der katholischen Kirche beginnt mit der Befruchtung menschliches Leben. „Das Medikament darf keinesfalls den Tod eines menschlichen Lebens bewirken.“
Müller räumt ein, dass die Trennung zwischen verhütender und abtreibender Wirkung „nicht immer eindeutig“ sei. Die Bischofskonferenz erachtet es deshalb als zwingend, dass Frauen von Apothekern und Ärzten gut beraten werden.
Der Beschluss kommt insofern nicht überraschend, als die deutschen und spanischen Bischöfe bereits in den letzten Wochen gleich entschieden hatten. Auslöser in Deutschland war ein Skandal um die Verweigerung der „Pille danach“ für ein mutmassliches Vergewaltigungsopfer in Köln.