Schweizer Ex-Geiseln müssen nichts an Rückführung bezahlen

Das Schweizer Paar, das im vergangenen März nach acht Monaten Geiselhaft in Pakistan freikam, muss nichts an seine Rettung bezahlen. Das Aussendepartement hat den beiden die Heimführungskosten erlassen, weil sie sich bereit erklärten, Freiwilligenarbeit zu leisten.

Die freigelassenen Geiseln bei ihrer Rückkehr in die Schweiz (Bild: sda)

Das Schweizer Paar, das im vergangenen März nach acht Monaten Geiselhaft in Pakistan freikam, muss nichts an seine Rettung bezahlen. Das Aussendepartement hat den beiden die Heimführungskosten erlassen, weil sie sich bereit erklärten, Freiwilligenarbeit zu leisten.

Das Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), bestätigte einen entsprechenden Bericht der Zeitung „Der Sonntag“. Den beiden Betroffenen sei vom EDA eine pauschale Beteiligung an den Repatriierungskosten von je 10’000 Franken verrechnet worden. Dabei habe man sich auf die Praxis in vergleichbaren Entführungsfällen und die geltende Rechtsordnung gestützt.

Der Bundesrat habe dem EDA die Möglichkeit gegeben, den Betroffenen die Gebühren zu erlassen, wenn sich diese bereit erklären, Freiwilligenarbeit mit gemeinnützigem Zweck im Rahmen der Tätigkeit des EDA zu leisten. Und dies sei der Fall. Der 32-jährige Mann und die 29-jährige Frau würden nun Präventionsarbeit leisten, so das Aussendepartement.

Das Berner Paar war im Juli 2011 auf einer privaten Reise im Nordosten der pakistanischen Provinz Belutschistan entführt worden. Gemäss offizieller Darstellung gelang ihnen im März 2012 die Flucht, als sie ihr Gefängnis in einem unbewachten Moment verlassen und sich zu einem Stützpunkt der pakistanischen Armee retten konnten.

Das EDA betont, kein Lösegeld bezahlt zu haben. Dennoch entstanden für den Bund erhebliche Kosten, da während der 259 Tage dauernden Geiselhaft mehrere EDA-Mitarbeitende ständig mit dem Fall beschäftigt waren.

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