Der Führerausweis auf Probe für Personenwagen wurde bei einem jungen Mann unter anderem wegen Cannabiskonsum annulliert. Nun hat das Bundesgericht entschieden, dass er auch während der Arbeitszeit keinerlei Motorfahrzeuge der Spezialkategorien führen darf.
Darunter fallen etwa Traktoren oder Bagger. Eine solche Ausnahmebewilligung ist gemäss Gesetz zwar möglich, allerdings muss gewährt sein, dass beim Fahren der Wagen der Spezialkategorien keine Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz begangen werden. Dies sieht das Bundesgericht im Gegensatz zum Schwyzer Verwaltungsgericht in diesem Fall als nicht gegeben an.
Der Betroffene wurde zwei Mal nach dem Konsum von Cannabis von der Polizei beim Autofahren erwischt, das erste Mal mit noch etwas Alkohol im Blut, das zweite Mal mit einem Telefon am Ohr. Sein Führerausweis auf Probe für Wagen der Kategorie B wurde deshalb annulliert. Und auch das Lenken aller anderen Motorfahrzeugkategorien wurde ihm vom Schwyzer Verkehrsamt untersagt.
Knapp drei Jahre vorher wurde ihm der Führerausweis für das Lenken von Motorrädern bis zu 125cm3 für einen Monat entzogen. Der Mann hatte ein Überholverbot missachtet und eine doppelte Sicherheitslinie überfahren.
Das Verwaltungsgericht wollte eine Ausnahmebewilligung für den jungen Strassenarbeiter während der Arbeitszeit gewähren. Das Verkehrsamt legte gegen den entsprechenden Entscheid jedoch erfolgreich eine Beschwerde beim Bundesgericht ein. (Urteil 1C_67/2014 vom 09.02.2015)