Sechs Regionalkonferenzen sollen Baselbieter Gemeinden stärken

Die 86 Baselbieter Gemeinden sollen sich in sechs Regionalkonferenzen zusammenfinden und stärker zusammenarbeiten: Der Entwurf für ein Gemeinderegionengesetz ist in der Vernehmlassung mehrheitlich befürwortet worden. Eine neue Aufgabenteilung beinhaltet er indes noch nicht.

Die 86 Baselbieter Gemeinden sollen sich in sechs Regionalkonferenzen zusammenfinden und stärker zusammenarbeiten: Der Entwurf für ein Gemeinderegionengesetz ist in der Vernehmlassung mehrheitlich befürwortet worden. Eine neue Aufgabenteilung beinhaltet er indes noch nicht.

Der Gesetzesentwurf wurde von der Regierung nun dem Landrat vorgelegt, wie Finanzdirektor Anton Lauber und Daniel Schwörer, Leiter Stabsstelle Gemeinden, am Mittwoch vor den Medien sagten. Das Gesetz soll die Gemeinden zu mehr Kooperation anhalten, damit sie bei der Aufgabenerfüllung effizienter werden und mehr Aufgaben übernehmen können.

Sechs Gemeinderegionen

Erreicht werden soll dies mit der Einführung von Regionalkonferenzen. Es gebe Aufgaben, die für eine einzelne Gemeinde zu gross sind, sagte Schwörer. In den Regionalkonferenzen sollen darum die Gemeinden einer Region ihre Zusammenarbeit koordinieren oder Zweckverbandsaufgaben sowie vom Kanton übertragene Planungsaufgaben wahrnehmen.

Das Gesetz sieht sechs solcher Regionalkonferenzen vor: Laufental, Leimental samt Allschwil und Schönenbuch, Birstal, Rheintal-Hülften, Liestal-Frenketäler und Oberes Baselbiet. Zusammengesetzt sind die Regionalkonferenzen aus den Gemeindepräsidentinnen und -präsidenten der jeweiligen Gemeinden.

Das Gebiet einer Region bestimmen die Gemeinden selbst. Zudem kann eine Gemeinde auch zwei Konferenzen angehören. Jede Gemeinde muss aber Mitglied einer Konferenz sein. Will eine Gemeindeversammlung oder ein Einwohnerrat die Konferenzstatuten aber nicht absegnen, könne «im Notfall» die Regierung eine Zuteilung vornehmen, sagte Lauber.

Hilfe für Gemeindefusionen

Eine neue Staatsebene soll mit den Regionalkonferenzen indes nicht eingeführt werden: Hoheitliche Kompetenzen kommen den Konferenzen nicht zu – allerdings ist dies anders, wenn das Gremium Zweckverbandsaufgaben wahrnimmt. Ein obligatorisches und fakultatives Gemeindereferendum bei Ausgabenbeschlüssen soll jedoch Demokratieverlusten entgegenwirken.

Der Kanton soll sodann jede Regionalkonferenz mit einer Anschubfinanzierung von 50’000 Franken zur Einrichtung einer Geschäftsstelle unterstützen. Als weitere Stossrichtung sieht das Gesetz schliesslich die Unterstützung von Gemeindefusionen durch den Kanton vor, so unter anderem mittels eines Fonds oder praktischer Hilfe.

Aufgabenteilung soll folgen

In der Vernehmlassung stiess die Vorlage – zu Beginn noch unter dem Titel «Gemeindestrukturgesetz» – mehrheitlich auf positives Echo. Von Kritikern bemängelt wurde allerdings nicht zuletzt, dass nicht auch die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden neu geregelt werde. Lauber wies vor den Medien darauf hin, dass sich damit seit Anfang 2015 eine Projektgruppe von Kanton und Gemeinden befasse.

Erste Aufgabe für die Regionalkonferenzen könnte gemäss der Vorlage der Alters- und Pflegeheimbereich sein, sollen doch im Zuge einer Revision des Alters- und Pflegeheimgesetzes die Gemeinden künftig in Altersheimregionen zusammengefasst werden. Weiter könnten die Konferenzen vom Kanton Aufgaben in der Regionalplanung übernehmen.

Mit dem Gemeinderegionengesetz sollen auch Grundsätze zum Verhältnis von Kanton und Gemeinden in der Kantonsverfassung präziser gefasst werden. Lauber hofft, dass ein Urnengang über das neue Gesetz und die Verfassungsänderung noch 2016 stattfinden kann. In Kraft treten könnten die neuen Regelungen danach auf Anfang 2017.

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