Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat in den Jahren 2009 bis 2011 Aufträge im Umfang von 34 Millionen Franken ohne öffentliche Ausschreibung vergeben. Dies, obwohl der Wert der einzelnen Aufträge jeweils über dem Schwellenwert für freihändige Vergaben lag.
Aufträge im Wert von 34 Millionen Franken hat das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) in den Jahren 2009 bis 2011 vergeben – unter der Hand. Obwohl der Wert der einzelnen Aufträge jeweils über dem Schwellenwert für freihändige Vergaben lag, wurden sie nicht öffentlich vergeben.
Das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen hält fest, dass Bundesstellen jene Dienstleistungen offen ausschreiben müssen, deren Wert mehr als 230’000 Franken beträgt. Dieser Schwellenwert gilt seit Mitte 2010, zuvor lag er bei rund 250’000 Franken.
Gemäss einer Liste, die das Nachrichtenportal Tagesanzeiger.ch/Newsnet am Mittwoch publizierte, vergab das Staatssekretariat für Wirtschaft in den Jahren 2009, 2010 und 2011 insgesamt 43 Aufträge freihändig, deren Betrag über dem Schwellenwert lag.
13 Millionen an dieselbe Firma
Die Aufträge betrafen das Informatiksystem der Arbeitslosenversicherung. Die Herausgabe der Liste hatten der «Tages-Anzeiger» und «Der Bund» mit dem Öffentlichkeitsgesetz erwirkt.
Der Wert der einzelnen Aufträge reicht von 230’000 Franken bis 4 Millionen Franken. Die Namen der Unternehmen, die Aufträge erhielten, sind aus der Liste nicht ersichtlich. Offenbar gingen aber fast die Hälfte der Aufträge mit einem Gesamtwert von 26 Millionen Franken an ein und dieselbe Firma.
Das Unternehmen erhielt im Jahr 2009 unter anderem ein Mandat im Rahmen der Wartung und des Unterhalts des IT-Systems der Arbeitslosenversicherung. Im Folgejahr erhielt dieselbe Firma vom SECO ein Mandat mit der Beschreibung «Wartungsvertrag am IT-System der Arbeitslosenversicherung». Wert des Mandats: 3 Millionen Franken.
Keine juristische Überprüfung
Gemäss dem Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen können Aufträge unter bestimmten Voraussetzungen auch dann freihändig vergeben werden, wenn ihr Wert über dem Schwellenwert liegt.
Der Fall ist das zum Beispiel, wenn eine Beschaffung «aufgrund unvorhergesehener Ereignisse» so dringlich wird, dass kein offenes Verfahren durchgeführt werden kann. Oder aber im Fall von Leistungen, die bereits erbrachte Leistungen ersetzen, ergänzen oder erweitern.
Auf jeden Fall aber müsste immer juristisch geprüft werden, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine freihändige Vergabe vorliegen. Dies hielt das Eidg. Finanzdepartement (EFD) im Dezember in einer internen Richtlinie zum öffentlichen Beschaffungswesen fest.
Aus der Liste des SECO, das nicht zum EFD gehört, geht hervor, dass keines der 43 freihändigen Verfahren in den Jahren 2009 bis 2011 juristisch überprüft und dokumentiert wurde.