Mit einem Selbstbehalt beim Krankheitskosten-Steuerabzug bringt die Baselbieter Regierung einen weiteren Teil des abgelehnten Sparpaketes separat nochmals. Mit dem Selbstbehalt von 5 Prozent wie bei der Bundessteuer will der Kanton 15 Mio. Franken im Jahr sparen.
Die Massnahme war schon im Entlastungsrahmengesetz enthalten, das am 17. Juni des vergangenen Jahres an der Urne scheiterte. Sie losgelöst nochmals zu präsentieren begründet die Regierung neben den Einsparungen auch mit harmonisierungsrechtlichen Bundesvorgaben sowie einer Vereinfachung der Steuererklärung.
Das Steuerharmonisierungsgesetz schreibe einen Selbstbehalt vor, lasse dessen Höhe aber offen. Gemäss einem Regierungscommuniqué vom Dienstag haben die meisten anderen Kantone die Bundessteuer-Lösung gewählt. Dabei kann man nur Gesundheitskosten abziehen, die fünf Prozent des steuerbaren Reineinkommens übersteigen.
Derweil sollen behinderungsbedingte Kosten im Baselbiet weiterhin voll abzugsfähig bleiben. Die entsprechenden Änderungen des Steuergesetzes hat die Regierung nun beim Landrat beantragt.