Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen im Baselbiet sollen vom Kanton für das Jahr 2011 Nachzahlungen von voraussichtlich rund 5,5 Millionen Franken erhalten. Grund dafür ist ein Urteil des Kantonsgerichts, das 2013 die Beiträge der öffentlichen Hand für besagtes Jahr als rechtswidrig eingestuft hatte.
Die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion (VGD) sei zum Schluss gekommen, dass die geplanten Nachzahlungen aus politischer Sicht «unumgänglich» seien, teilte die Baselbieter Regierung am Dienstag mit. Die VGD wurde nun beauftragt, bis Mitte September die für die Nachzahlungen nötige Gesetzesvorlage vorzulegen.
In den Genuss von Nachzahlungen sollen sämtliche Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen gelangen, die 2011 ihren Aufenthalt aus eigenen Mitteln bezahlt haben. Nur jene Personen profitieren zu lassen, die bis vor Kantonsgericht Beschwerde geführt haben, würde dem Grundsatz der Gleichbehandlung widersprechen, hält die Regierung fest.