Sextäter in Zürich zu zehnjähriger Freiheitsstrafe verurteilt

Das Zürcher Bezirksgericht hat am Dienstag einen 28-jährigen Mann zu zehn Jahren Freiheitsstrafe wegen schwerer Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexuellen Handlungen mit Kindern verurteilt. Der Mann hatte zwei Mädchen im Alter von 14 und 15 Jahren via Internet kontaktiert. Eine davon vergewaltigte er.

Das Bezirksgericht Zürich (Bild: sda)

Das Zürcher Bezirksgericht hat am Dienstag einen 28-jährigen Mann zu zehn Jahren Freiheitsstrafe wegen schwerer Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexuellen Handlungen mit Kindern verurteilt. Der Mann hatte zwei Mädchen im Alter von 14 und 15 Jahren via Internet kontaktiert. Eine davon vergewaltigte er.

Mit seinem Urteil blieb das Bezirksgericht unter den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Diese hatte eine zwölfjährige Freiheitsstrafe gefordert. Während des Strafvollzugs muss der Täter eine ambulante Psychotherapie absolvieren. Ein psychiatrisches Gutachten attestiert dem Schweizer ein mittleres bis hohes Rückfallrisiko.

Deshalb setzte das Gericht während des Strafvollzugs eine ambulante Massnahme für den Triebtäter fest. Er wurde verpflichtet, den beiden Opfern Schmerzensgelder von 20’000 Franken sowie 6000 Franken zu bezahlen.

Gemäss Anklage hatte der Mann im Jahr 2010 in einem Internet-Chat eine damals 14-Jährige unter dem Pseudonym „Martina“ zu einem Treffen in Zürich überredet. Als das Mädchen dann am verabredeten Treffpunkt eintraf, bedrohte sie der Angeklagte mit einem Messer und vergewaltigte sie.

In einem anderen Fall im Jahr zuvor nahm er im Internet mit einer 15-Jährigen Kontakt auf und passte diese vor ihrem Haus ab. Auch sie bedrohte er mit einem Messer, liess dann jedoch von ihr ab.

„Frustriert gewesen“

Er habe lange Zeit keine Beziehung mehr gehabt und sei frustriert gewesen, gab der Mann vor Gericht als Tatmotiv an. Der Überführte legte grundsätzlich ein Geständnis ab, stellte aber in Abrede, dass er um das Alter der Minderjährigen gewusst habe.

Der Verteidiger ging lediglich von einfachen Straftaten aus und sah eine teilbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren als ausreichend an. Das Gericht kannte kein Pardon und kam zu umfassenden Schuldsprüchen. Der Verurteilte habe gezielt junge Frauen als Opfer ausgesucht.

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