Der Mann, der 1990 eine junge Frau in Biel vergewaltigte und ermordete, bleibt verwahrt. Das Regionalgericht in Biel hat die Umwandlung der Verwahrung in eine stationäre therapeutische Massnahme abgelehnt.
Die rechtlichen Voraussetzungen seien nicht erfüllt, begründete Gerichtspräsident Markus Gross am Dienstag den Entscheid. So sei nicht eindeutig erwiesen, dass der Mann an einer schweren psychischen Störung leide. Ob er überhaupt behandelbar sei, wisse man nicht.
Zudem gebe es keine Hinweise darauf, dass eine Therapie die Wahrscheinlichkeit einer weiteren Straftat deutlich senke. Die stationäre Massnahme komme also nicht in Frage, befand das Gericht und folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Vor Gericht stand ein 49-jähriger Mann aus dem Seeland. Er hat die Tat stets bestritten und gab am Dienstag erneut an, er könne sich an nichts erinnern. Aufgrund der Beweislast könne er aber nachvollziehen, dass er seinerzeit wegen Mordes zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt worden sei.
Nach wie vor habe er die Hoffnung, dass er sich eines Tages an die Tat vom 20. Dezember 1990 erinnern und die Geschehnisse aufarbeiten könne. Dafür brauche er aber weitere Therapien, wie er sie seit neun Jahren freiwillig gemacht habe. In der Anstalt Thorberg sei das seit der Aufhebung der entsprechenden Abteilung nicht mehr möglich.
Um eine Hafterleichterung gehe es dem Mann nicht, betonte sein Verteidiger. Am Vollzugsregime würde sich – zumindest vorerst – kaum etwas ändern. Der Mann solle aber weiterhin an sich arbeiten dürfen.
Anders beurteilte die Staatsanwältin den Fall. Die Tat lasse sich nicht aufarbeiten, wenn der Mann nichts zum Tathergang sage. Warum das so sei, bleibe unklar. Vielleicht verdränge der Mann die brutale Tat, vielleicht verschweige er sie ganz bewusst.
So verhielt er sich jedenfalls in einem zweiten Fall. Ein Tötungsdelikt an einem Türken in Biel 1997 hatte er vor Gericht stets abgestritten. Erst vor kurzem gab er die Tat unter anderem gegenüber der Therapeutin zu, wie am Dienstag bekannt wurde.
Der Mann wurde kurz nach dieser Tat von 1997 gefasst und 2000 wegen vorsätzlicher Tötung verurteilt. Er sass schon auf dem Thorberg, als ihm die Ermittler den Sexualmord von 1990 aufgrund von DNA-Spuren an der Frauenleiche nachweisen konnten.