Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat die Initiative „AHVplus“ lanciert. Das Volksbegehren fordert eine Erhöhung der Altersrenten um 10 Prozent. Der SGB rechnet dafür mit Zusatzkosten von 3,6 Milliarden Franken.
Gedeckt werden sollen diese Kosten zum einen durch die Einführung einer nationalen Erbschaftssteuer, wie SGB-Präsident Paul Rechsteiner am Montag an einer Medienkonferenz in Bern sagte. Diese Steuer soll 2 Milliarden Franken bringen. Zudem schlägt er vor, die Tabaksteuer direkt in die AHV fliessen zu lassen – ohne Umweg über die Bundeskasse. Davon erhofft sich der SGB nochmals 2,2 Milliarden Franken.
Die AHVplus-Initiative soll die monatliche Rente von Alleinstehenden um durchschnittlich 200 Franken anheben. Ehepaare hätten gemäss den Berechnungen des SGB 350 Franken mehr zur Verfügung.
Die Unterschriftensammlung startet am Dienstag. Unterstützt wird die Initiative von anderen Gewerkschaften, der SP, den Grünen, Lehrerverbänden und Rentnerorganisationen.
Rentnersein in prekären Verhältnissen
Der Verband der Älteren, Invaliden, Witwen und Waisen (AVIVO) etwa setzt sich für die Vorlage ein, „weil die Renten und die Beitragssätze seit 1975 nicht mehr erhöht wurden“, wie Präsidentin Christiane Jaquet-Berger erklärte. Zwei von zehn Rentnerinnen und Rentnern müssten sich heutzutage mit einem Monatseinkommen durchschlagen, das inklusive zweiter Säule unter 2550 Franken liege.
Auch die AHV-Maximalrente von 2320 Franken reiche oft nicht zum Leben aus. Und dabei müsste die AHV gemäss Bundesverfassung doch den „Existenzbedarf von Rentnern angemessen decken“, so Jaquet-Berger.
„Rentner müssen sich immer mehr nach der Decke strecken, um die Miete und die Krankenkassenprämien bezahlen zu können“, sagte Giorgio Tuti, Präsident der Gewerkschaft des Verkehrspersonals (SEV). „Der Alltag wird teurer, aber die Pension bleibt gleich.“
„Finanzielle Situation der Frauen würde gestärkt“
Von einer Erhöhung der Altersrenten würden insbesondere auch die Frauen profitieren, sagte die Genfer SP-Nationalrätin Maria Roth Bernasconi. Die Frauen erhielten aufgrund von Mutterschaft und Kinderbetreuung oft nur kleine Pensionskassenrenten, da sich diese einzig an den einbezahlten Lohnbeiträgen orientierten.
„Viele Frauen – besonders Lehrerinnen – arbeiten Teilzeit“, sagte seinerseits Beat Zemp, Präsident des Schweizer Lehrerverbandes LCH. Die Teilzeitarbeit führe zu tieferen Renten in der zweiten Säule, weshalb diese Frauen umso mehr auf eine „möglichst existenzsicherende“ AHV-Rente angewiesen seien.