Der Ausbruch eines Häftlings aus dem Massnahmenzentrum Bitzi in Mosnang SG hat Folgen: Das St. Galler Amt für Justizvollzug will die Sicherheit in der Strafanstalt verbessern. Der 41-jährige Häftling bleibt bis auf weiteres in einer geschlossenen Vollzugseinrichtung.
Der Mann, der 1993 ein Tötungsdelikt begangen hatte, war am Freitag bei einem Abendspaziergang über den Zaun der Strafanstalt geklettert und geflüchtet. Am Samstag konnte er in St. Gallen widerstandslos wieder gefasst werden.
Das Personal des Massnahmenzentrums Bitzi habe nach der Flucht des Häftlings rasch und zielgerichtet gehandelt, teilte das St. Galler Amt für Justizvollzug am Dienstag mit. Die Zusammenarbeit mit der Polizei habe bestens funktioniert. Hingegen habe sich gezeigt, dass das Sicherheitsdispositiv des „Bitzi“ verstärkt werden müsse.
Dabei wird der Ausbau der bestehenden Videoüberwachung und die Verstärkung des Zauns überprüft. Ausserdem sei zusätzliches Sicherheitspersonal notwendig, heisst es weiter. In Zeiten, in denen sich die Insassen ausserhalb ihrer Zimmer bewegen, ist die Sicherheitszentrale mit nur einer Person besetzt.
Keine strafbaren Handlungen begangen
Der 41-jährige Häftling habe die Flucht gemäss eigenen Aussagen nicht geplant, es gebe auch keine Hinweise darauf. Sie sei vielmehr aus einem spontanen Impuls heraus entstanden. Nach bisherigen Erkenntnissen habe der Mann während seiner Flucht keine strafbaren Handlungen begangen.
Für die Bevölkerung habe zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr bestanden. Eine Gefährdung hätte sich allenfalls ergeben, wenn die Wirkung der Medikamente nach einigen Tagen nachgelassen hätte. Der Mann ist psychisch beeinträchtigt und auf eine regelmässige Medikamenteneinnahme angewiesen.
Im Dezember 1994 war er vom Gericht wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen, aufgrund seines psychischen Zustands aber verwahrt worden. Nach jahrelangem Vollzug und mehreren Öffnungsschritten wurde er im September 2009 ins Massnahmenzentrum Bitzi verlegt, einer offenen Vollzugseinrichtung mit einer geschlossenen Betreuungsabteilung. Zu Beginn war der Mann in der geschlossenen Abteilung.
Weil er sich jedoch gemäss Justizangaben als stabil und als absprachefähig erwies, durfte er im Mai 2011 in die offene Abteilung wechseln.