Sieben Jahre für Millionendiebstahl an Schmuckmesse Baselworld

Wegen Beteiligung an einem Diamanten- und Schmuckdiebstahl an der Uhren- und Schmuckmesse Baselworld hat das Basler Strafgericht am Dienstag einen 42-jährigen Mann zu sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Der Montegriner hatte vor Gericht alle Vorwürfe bestritten.

Wurden in Basel gestohlen: Wertvolle Diamanten (Symbolbild) (Bild: sda)

Wegen Beteiligung an einem Diamanten- und Schmuckdiebstahl an der Uhren- und Schmuckmesse Baselworld hat das Basler Strafgericht am Dienstag einen 42-jährigen Mann zu sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Der Montegriner hatte vor Gericht alle Vorwürfe bestritten.

Das Strafgericht sprach den Mann nach eineinhalbtägigem Prozess des gewerbs- und bandenmässigen Diebstahls schuldig. Wie die Staatsanwaltschaft ging es davon aus, dass er als Mitglied einer Bande am Diebstahl von vier Diamanten an der Baselworld 2011 und von Schmuck im Jahr zuvor beteiligt war. Deren Gesamtwert betrug über acht Millionen Franken. Der Mann hatte alle Vorwürfe bestritten.

Es seien jedoch hinreichend belastende Indizien vorhanden, die keinen anderen Schluss zuliessen, hielt die Gerichtspräsidentin in der mündlichen Urteilsbegründung fest. Massgebliche Indizien waren DNA-Spuren auf dem Vitrinenschlüssel im ersten Fall und Bilder aus einem Überwachungsvideo im zweiten Fall.

Die Verteidigung hatte eingewendet, dass die aus Montenegro gelieferte Vergleichs-DNA möglicherweise nicht vom Beschuldigten stamme und die Ähnlichkeit zwischen ihm und dem Mann auf den Videoaufnahmen zufällig sei.

Das Gericht befand jedoch, dass es keine Anhaltspunkte für falsche DNA gebe und der Beschuldigte dem Mann auf den Bildern nicht nur gleiche, sondern die Gesichtsmerkmale deckungsgleich seien.

Als weitere Täterschaftsindizien nannte die Präsidentin Vorstrafen, den Aufenthalt in Hongkong während der dortigen Schmuckmesse sowie finanzielle Verhältnisse und Lebensstil des Mannes.

Wo sind die Diamanten?

Der Schaden von 8,57 Millionen Franken sei zudem mit verschiedenen Unterlagen hinreichend belegt, führte die Gerichtspräsidentin weiter aus. Das Gericht habe deshalb den Antrag der Verteidigung auf Beizug der Geschäftsbücher im Verfahren abgelehnt. Allein die vier Diamanten im zweiten Fall sind 8,3 Millionen Franken wert.

Wo die kostbaren Schmuckstücke und Steine geblieben sind, ist nicht bekannt. Bei der Strafzumessung fiel die aussergewöhnlich hohe Deliktssumme schwer ins Gewicht. Mit dem Strafmass von sieben Jahren blieb das Gericht nur wenig hinter dem Antrag der Anklage zurück; der Staatsanwalt hatte acht Jahre gefordert.

Die Verteidigung hatte dagegen auf einen kostenlosen Freispruch plädiert. Der Mann ist seit seiner Festnahme im März 2013 in Haft.

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