Nach einer Schlägerei zwischen zwei verfeindeten Motorradclubs im Dezember 2011 im aargauischen Baden sind sieben Personen zu Geldstrafen und Bussen verurteilt worden. Fünf Strafverfahren wurden eingestellt. Gegen zwei Personen sind die Verfahren noch offen.
Die Strafbefehle gegen die sieben Personen wurden wegen Angriffs und Sachbeschädigung erlassen, wie die Aargauer Staatsanwaltschaft am Donnerstag mitteilte. Die Personen wurden zu Geldstrafen zwischen 120 bis 150 Tagessätzen sowie zu Bussen zwischen 1200 bis 3300 Franken verurteilt.
Die Geldstrafen wurden teilweise unbedingt ausgesprochen. Die verhängten Schuldsprüche und die Verfahrenseinstellungen sind noch nicht rechtskräftig.
Bei der Schlägerei zwischen den verfeindeten Motorradclubs „Hells Angels“ und „Outlaws“ waren am 8. Dezember 2011 in einem Pub in Baden acht Personen verletzt worden.
Die angreifenden „Hells Angels“ setzten gemäss Staatsanwaltschaft auch Schlagstöcke ein. Der Übergriff in der Innenstadt dauerte kaum eine Minute. Es entstand ein Sachschaden von 1700 Franken.
Die Strafverfahren gegen fünf Personen wurden eingestellt, weil den Beschuldigten die Teilnahme an der Schlägerei nicht nachgewiesen werden konnte, wie die Staatsanwaltschaft festhält.
Die ins Strafverfahren verwickelten 14 Personen stammen aus acht verschiedenen Kantonen. Um die Personen einvernehmen zu können, hatten die Aargauer Justizbehörden interkantonale Rechtshilfeersuchen einreichen müssen.
50 Strafverfahren nach Massenschlägerei
Die beiden Motorradclubs waren bereits im Juni 2010 in Ehrendingen AG vor einem „Outlaws“-Clublokal aneinander geraten. Die Straferfahren gegen rund 50 Personen stünden vor dem Abschluss, sagte Elisabeth Strebel, Mediensprecherin der Staatsanwaltschaft, auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.
Ermittelt wird wegen Landfriedensbruchs. Bei der damaligen Massenschlägerei waren auch Schüsse gefallen. Es entstand ein Sachschaden von rund 100’000 Franken; drei Schweizer sassen vorübergehend in Untersuchungshaft.