Siebenjährige Haftstrafe für Messerstecher von Interlaken bestätigt

Keine Strafreduktion für den Kosovaren, der im Sommer 2011 in Interlaken einem 44-jährigen Schweizer mit einem Messer in den Hals stach: Das bernische Obergericht hat die vom Regionalgericht Berner Oberland verhängte Freiheitsstrafe von sieben Jahren bestätigt.

Sieben Jahre Haft für Messerstecher von Interlaken (Symbolbild) (Bild: sda)

Keine Strafreduktion für den Kosovaren, der im Sommer 2011 in Interlaken einem 44-jährigen Schweizer mit einem Messer in den Hals stach: Das bernische Obergericht hat die vom Regionalgericht Berner Oberland verhängte Freiheitsstrafe von sieben Jahren bestätigt.

Verteidiger Lukas Bürge hatte in der Berufungsverhandlung vom Dienstag beantragt, die am 5. Oktober 2012 ausgesprochene Strafe auf vier Jahre herabzusetzen. Der heute 33-jährige Beklagte habe den allfälligen Tod des Opfers bloss als mögliches Nebenprodukt in Kauf genommen, also mit Eventualvorsatz gehandelt.

Das Obergericht kam jedoch zum Schluss, der Täter habe mit direktem Vorsatz gehandelt. Für die Beleidigung seines Bruders durch Anschütten eines Rests Bier nach einer verbalen Auseinandersetzung habe er den Schweizer bestrafen wollen. Die Tötung sei sein sekundäres Ziel gewesen. Tatsächlich wäre das Opfer ohne sofortige Operation verblutet.

Mit dieser Sichtweise folgte das Berufungsgericht dem stellvertretenden Generalstaatsanwalt Markus Schmutz. Dieser hatte beantragt, das erstinstanzliche Urteil in den Punkten, in denen es angefochten worden war, zu bestätigen.

Der Verteidiger hatte weiter angeführt, der Beklagte habe irrtümlich angenommen, sein Bruder werde angegriffen und er müsse ihm helfen. Dabei sei er allerdings übertrieben heftig vorgegangen.

Das Obergericht konnte jedoch im Tatablauf keine Situation erkennen, die dazu Anlass gegeben hätte, wie der Vorsitzende, Oberrichter Fritz Aebi, ausführte. Das Opfer habe sich auf einem Podest und hinter einer kleinen Bar befunden. Von ihm sei keine Bedrohung ausgegangen. Somit liege kein Notwehrhilfe-Exzess vor.

«Nicht betrunken»

Die vom Verteidiger ins Feld geführte Enthemmung durch den Alkohol sei nicht so stark gewesen, dass sie ins Gewicht fiele, meinte der Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft. Nach der Festnahme sei der Täter nicht betrunken gewesen. Zum selben Schluss kam das Obergericht.

Wie schon die Vorinstanz ging das Berufungsgericht von einem mittelschweren Verschulden und einer Grundstrafe von etwa zehn Jahren aus. Die Reduktion um drei Jahre, weil es sich um eine versuchte und nicht eine vollendete vorsätzliche Tötung handelte, sei angemessen.

Eine unbedingte Vorstrafe, die grosse Gewaltbereitschaft und das Verhalten nach der Tat hätten durchaus auch zu einer höheren Strafe führen können, erklärte Oberrichter Aebi.

Beim Opfer handelt es sich um einen ehemaligen Schwinger und SVP-Grossratskandidaten aus dem Berner Oberland. Bei diesem und dessen Familie entschuldigte sich der Beklagte am Dienstag in seinem letzten Wort. Er habe Leid über sie gebracht. Was damals geschehen sei, tue ihm sehr leid.

Politisches Nachspiel

Die Tat vom Sommer 2011 auf der Terrasse eines Interlakner Restaurants sorgte landesweit für Schlagzeilen, weil sie die SVP zu ihrem sogenannten «Schlitzer-Inserat» inspirierte. Die Partei schaltete noch im selben Jahr im Zusammenhang mit ihrer Zuwanderungsinitiative Inserate mit dem Text «Kosovare schlitzt Schweizer auf!»

Zuvor lautete der Text «Kosovaren schlitzen Schweizer auf!», doch nahmen verschiedene Zeitungen das Inserat in dieser Form nicht an.

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